Ein Wohnungsumbau kann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn er aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Als Nachweis reicht eine ärztliche Bestätigung, urteilte das Finanzgericht Köln (Az. 10 K 290/11). Ein amtsärztliches Gutachten ist nicht erforderlich. Der Fall: Die Klägerin reagiert übersensibel auf Elektrosmog. Die Kosten für die Abschirmung ihrer Wohnung kann sie als außergewöhnliche Belastung absetzen, denn ihre Ärztin hat die Empfindlichkeit bescheinigt. Die Frau litt jahrelang an Migräne und Tinnitus. Die Beschwerden verschwanden, als sie in ihrer früheren Wohnung strahlungsstarke Geräte abschaffte und Abschirmmaßnahmen zur Nachbarwohnung vornahm. Nach dem Umzug in eine Eigentumswohnung kamen die Beschwerden wieder. Ein Ingenieurbüro bestätigte starke Immissionen wegen Mobilfunk-Basisstationen. Die Klägerin ließ daraufhin auch ihre neue Wohnung sowie die äußere Gebäudehülle für rund 17 000 Euro abschirmen.
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