Nun ist es raus: Das Bundesfinanzministerium erklärte den 1. Januar 2013 als neuen Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte. Die Papierlohnsteuerkarte von 2010 bleibt damit auch 2012 bis auf weiteres gültig.
Angaben prüfen
Damit Arbeitnehmer ab Januar nicht zu viel Lohnsteuer zahlen, sollten sie prüfen, ob die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2012 stimmen. Arbeitnehmer, die Änderungen auf der Steuerkarte vornehmen lassen wollen, müssen das schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragen. Sie müssen dafür aber nicht mehr die Papier-Lohnsteuerkarte vorlegen, denn das Finanzamt trägt die neuen Daten direkt in die zentrale Datenbank ein.
Ausdruck anfordern
Arbeitnehmer, die Änderungen beantragt haben, sollten anschließend einen Ausdruck ihrer aktualisierten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam) anfordern. Es ist empfehlenswert, sämtliche Änderungen auch dem Arbeitgeber direkt mitzuteilen.
Tipp: Einen Ausdruck Ihrer Elstam-Daten können Sie schriftlich beim Finanzamt anfordern. Vordrucke für Änderungsanträge finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
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