Günstiger Preis, aber hohe Versandkosten? Internethändler müssen zwar deutlich auf die Kosten hinweisen, können das aber auf einer beliebigen Seite ihres Shops tun, entschied der Bundesgerichtshof. Die Versandkosten müssen nicht direkt neben der Produktbeschreibung stehen. Immerhin muss es einen leicht-erkennbaren Button geben, der zu den Lieferbedingungen führt. Außerdem muss es möglich sein, die Kosten zu sehen, bevor die Ware im Warenkorb liegt. Im vorliegenden Fall hatte ein Elektronikmarkt sie zu sehr versteckt: unter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und dann unter „Service“ (Az. I ZR 143/04).
Tipp: Achten Sie auf die Versandkosten, bevor Sie „Bestellung absenden“ anklicken.
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