Stirbt ein Beamter, der mit seinem Partner in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebensgemeinschaft gelebt hat, dann steht dem hinterbliebenen Lebensgefährten Witwergeld zu. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass eingetragene Lebenspartner in der Hinterbliebenenversorgung dieselben Rechte haben wie Ehepartner (Az. 4 S 1773/09).
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