19.06.2012

Ehrenamt: Neue Grenze für Helfer und Trainer ab 2013

Ehrenamt Meldung

Ab Januar 2013 müssen Schiedsrichter, Trainer und all die anderen Millionen gemeinnützigen Helfer aufpassen, dass sie durch Ausgleichszahlungen nicht in die Umsatzsteuerpflicht rutschen, denn die Obergrenzen werden geändert. Das Schlimmste ist aber abgewendet. Ursprünglich sollte die neue Steuerpflicht für Pauschalen – Vereine zahlen häufig Pauschalen, ohne Stunden exakt zu erfassen – bereits ab dem ersten Euro und ab diesem Jahr greifen. Nach scharfer Kritik musste das Bundesfinanzministerium zurückrudern. Jetzt will die Verwaltung die Regeln entschärfen, berichtet der Deutsche Steuerberaterverband und hofft auf eine praxisnahe Lösung.

Die Umsatzsteuer soll für Entschädigungen ab 50 Euro pro Stunde gelten und ab einer Gesamtsumme von 17 500 Euro im Jahr für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten (Schreiben des Bundesfinanzministeriums, Bundessteuerblatt 2012 I, S. 344). So viel bekommt kaum ein Helfer.

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