Ebay-Verkäufer sind von Anfang an in der Pflicht. Wer ein Angebot vorzeitig abbricht, muss die Ware für den bei Abbruch gebotenen Betrag liefern oder Schadenersatz zahlen. Nur mit gutem Grund darf ein Verkäufer seine Auktion stoppen. test.de schildert zwei aktuelle Urteile, gibt Tipps und sagt, was Bietern zusteht und aus welchen Gründen Verkäufer eine Auktion abbrechen dürfen.
Verurteilungen zu Schadenersatz
Das Vorurteil hält sich hartnäckig: Bis zwölf Stunden vor Ende einer Ebay-Auktion kann der Verkäufer sie ohne weiteres beenden. Das ist Unsinn, erfahren manche Ebay-Verkäufer erst vor Gericht.
Fall 1: Ein Mann aus Hamm in Westfalen bot per Ebay-Auktion einen kompletten Motor samt Getriebe- und Anbauteilen für einen Golf V GTI an. Später überlegte er es sich dann doch wieder anders und brach die Auktion ab. Da lag das Höchstgebot bei 201 Euro. Der Bieter verlangte Lieferung. Als der Verkäufer sich weigerte, zog er vor Gericht und forderte Schadenersatz wegen Nichterfüllung: 3 000 Euro für Wert des Motors abzüglich 201 Euro Höchstgebot bei Auktionsende. Das Amtsgericht Hamm entschied: Dem Kläger steht Schadenersatz zu. Der Verkäufer durfte sein Angebot nicht einfach wieder zurückziehen.
Fall 2: Seinen alten Wagen wollte ein Mann aus dem Sauerland loswerden. Er bot den Wagen bei mobile.de und bei Ebay gleichzeitig an. Als sich über das Spezialportal für Gebrauchtwagen für 750 Euro einen Käufer fand, brach er die der Ebay-Auktion zehn Minuten vor Ende bei einem Stand von 605,99 Euro ab. Wiederum verlangte der Höchstbietende Lieferung und verurteilte das Gericht den Ebay-Anbieter schließlich zu Schadenersatz.
Abbruch nur bei wichtigem Grund
Ebay-Angebote sind von Beginn einer Auktion an verbindlich, erklärten die Richter den beiden Ebay-Verkäufern. Nur aus folgenden Gründen dürfen sie einmal eingestellte Angebote wieder stoppen:
- Irrtum über für das Angebot wesentliche Dinge (Beispiel: Das Ölgemälde entpuppt sich als echter Rembrandt, der vermeintlich echte Schmuck als billiger Tand oder der voll funktionsfähige Fernseher als unbrauchbarer Elektro-Schrott, ferner: Tippfehler beim Festlegen des Mindestpreises.)
- Bei nachträglicher Entdeckung von erheblich Mängeln.
- Verlust oder Zerstörung der angebotenen Ware
Stets gilt: Ebay-Verkäufer müssen ihr Angebot sofort stoppen, wenn Sie einen Irrtum bemerken oder vom Verlust erfahren. Sie müssen den Höchst-Bieter und, wenn dieser klagt, das Gericht davon überzeugen, dass sie berechtigt waren, das Angebot zu stoppen und dafür im Zweifel auch Beweise liefern.
Tipps
- Wichtigster Ratschlag für Ebay-Verkäufer: Legen Sie zumindest bei Angeboten hochwertiger Ware unbedingt einen angemessenen Mindestpreis fest. Wenn Sie darauf verzichten, müssen sie zum Höchstgebot bei Auktionsende liefern, auch wenn es weit hinter dem Wert ihres Angebot zurückbleibt. Einzige Ausnahme: Sie sind ausnahmsweise berechtigt, ihr Angebot zu stoppen.
- Ratschlag für Ebay-Käufer, die sich um ein Schnäppchen betrogen fühlen: Wenn Sie bei Auktionsabbruch Höchstbieter waren, lohnt sich oft, vom Verkäufer Lieferung zu fordern. Der Verkäufer muss nachweisen, dass er berechtigt war, sein Angebot zu stoppen.
Amtsgericht Hamm, Urteil vom 14.09.2011
Aktenzeichen: 17 C 157/11
Amtsgericht Menden, Urteil vom 24.08.2011
Aktenzeichen: 4 C 390/10
Grundlegend zum Vertragsschluss bei Ebay-Auktionen:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.06.2011
Aktenzeichen: VIII ZR 305/10
[Update 23.01.2012] Inzwischen wurde ein weiteres Urteil bekannt: Ein Mann hatte einen Satz Autoreifen im Wert von 579 Euro bei Ebay angeboten. Als er einen anderen Käufer fand, brach der die Auktion ab. Der zu diesem Zeitpunkt mit einem Gebot von 1 Euro Höchstbietende forderte zunächst Lieferung und dann Schadenersatz. Das Amtsgericht Nürtingen sprach ihm 578 Euro zu.
Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012
Aktenzeichen: 11 C 1881/11
[Update 30.03.2012] Noch ein neues Urteil: Eine Frau aus Detmold muss ihren Wohnwagen im Wert von rund 2000 Euro für 56 Euro an einen Ebay-Bieter liefern. Sie hatte ihn bei Ebay angeboten und die Auktion schon kurz nach dem Start abgebrochen, als ihr Lebensgefährte jenseits vom Online-Auktionshaus einen Käufer gefunden hatte.
Landgericht Detmold, Urteil vom 22.02.2012
Aktenzeichen: 10 S 163/11
[Update 29.06.2012] Ebay-Verkäufer dürfen ihr Angebot auch stoppen, wenn sie nachträglich erhebliche Mängel entdecken und sie daran kein Verschulden trifft. Das hat das Landgericht Bonn entschieden. Ein Mann hatte seinen alten Wagen bei Ebay angeboten. Als er ihn nach Start der Auktion erstmals von Hand wusch, entdeckte er Fehler im Lack. Es stellte sich heraus: Das Auto hatte einen Unfallschaden.
Landgericht Bonn, Urteil vom 05.06.2012
Aktenzeichen: 18 O 314/11
[Update 02.05.2013] Wer nach Start der Auktion bemerkt, dass er keinen Mindestpreis angegeben hat und die Ware daher mit einem Startpreis von 1 Euro bei ebay erscheint, ist nicht zur Anfechtung berechtigt und darf die Auktion nicht abbrechen. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden. Ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum liegt nur vor, wenn der Anbieter beim Einstellen der Ware falsche Vorstellungen über den Startpreis hat. Der Verkäufer eine Iphone 3GS muss jetzt Schadenersatz wegen Nichterfüllung zahlen.
Amtsgericht Bremen,
Urteil vom 05.12.2012
Aktenzeichen: 23 C 0317/12
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