30.04.2012

Ebay-Auktionen: Billiges Imitat statt Edel-Handy

Ebay-Auktionen Meldung

Ein Ebay-Verkäufer bot ein Schmuckhandy der Marke Vertu aus Weißgold, lieferte aber ein billiges Imitat. Der folgende Rechtsstreit ging bis zum Bundesgerichtshof. Der Käufer will 23 000 Euro Schadenersatz – und hat Chancen auf Erfolg.

Der Fall: vermeintliches Schnäppchen für 782 Euro

Ein Nobelhandy der Marke Vertu aus Weißgold bot ein Mann aus dem Raum Saarbrücken bei Ebay an. Startpreis: 1 Euro. Wert des mit reichlich Edelmetall und Edelsteinen geschmückten Handys: 24 000 Euro. Das Höchstgebot bei Auktionsende: 782 Euro. Doch das Nobelhandy entpuppte sich als billige Fälschung. Der Ebay-Käufer verlangte die Lieferung des echten Vertu-Weißgold-Modells oder 23 218 Euro Schadenersatz.

Die Urteile: BGH bringt Chance auf Schadenersatz

Landgericht und Oberlandesgericht Saarbrücken wiesen die Klage des Ebay-Bieters ab. Für so wenig Geld die Lieferung eines echten Schmuckstücks zu verlangen, sei sittenwidrig und der Vertrag nichtig. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidungen auf. Bei Ebay zu bieten, um für wenig Geld ein Schnäppchen zu machen, sei nicht verwerflich, argumentierten die Bundesrichter. Das Oberlandesgericht muss den Fall jetzt neu aufrollen. Der Käufer hat gute Chancen auf hohen Schadenersatz.

Die Konsequenz: Angebot ehrlich beschreiben

Ebay-Verkäufer dürfen nicht mehr versprechen, als sie halten können, und müssen ihr Angebot wahrheitsgemäß beschreiben. Wer versehentlich Strass als echten Schmuck anbietet, kommt nur davon, wenn er sein Angebot sofort bei Feststellung des Irrtums anficht.

Weitere Fälle: Ebay-Auktionen verbindlich

Auch sonst sind Ebay-Angebote von Anfang an verbindlich und lassen sich nur ausnahmsweise nachträglich stoppen. So muss eine Frau aus Detmold ihren alten Wohnwagen im Wert von 2 000 Euro für nur 56 Euro hergeben (Landgericht Detmold, Az. 10 S 163/11). Sie hatte die Auktion kurz nach dem Start wieder gestoppt, um den Wohnwagen jenseits von Ebay zu verkaufen.

Tipp

Wenn Sie über Ebay hochwertige Ware verkaufen möchten, sollten Sie unbedingt einen angemessenen Mindestpreis festsetzen. Sonst gilt der Höchstpreis bei Auktionsende – auch wenn dieser weit hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Bundesgerichtshof: Urteil vom 28. März 2012
Aktenzeichen: VIII ZR 244/10

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