Für Ehepaare, die einen doppelten Haushalt führen, hat der Bundesfinanzhof ein Steuer-Schlupfloch geöffnet. Kauft beispielsweise die Frau am Arbeitsort ihres Mannes eine Wohnung und vermietet sie an ihn, kann sie Verluste steuerlich absetzen. Solche Verluste entstehen in der Regel, weil die Miete niedriger ist als Abschreibung, Nebenkosten und Zinsen für einen Bankkredit, der zum Kauf der Wohnung aufgenommen wurde. Der Mann kann seinerseits die gezahlte Miete als Werbungskosten geltend machen. Bedingung: Das familiäre Mietverhältnis – insbesondere die Miethöhe – muss vertraglich so gestaltet werden, wie es auch unter Fremden üblich ist (BFH-Urteil, Az. IX R 55/01).
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