Pendlern mit zwei Haushalten zahlt das Finanzamt eine Menge Geld zurück. Anlass für den zweiten Wohnsitz müssen berufliche Gründe sein. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer von seiner Firma an einen entfernten Standort versetzt oder wenn er einen Job weit von zu Hause entfernt annimmt. Neben der Miete kann er die Umzugskosten und eine Verpflegungspauschale für drei Monate abrechnen. Pendelt der Ehegatte mit dem eigenen Wagen oder dem Zug zwischen Arbeitsort und Familiensitz, erkennt das Finanzamt maximal eine Heimfahrt pro Woche an.
Finanztest informiert, wie die doppelte Haushaltsführung von der Steuer abgezogen wird und was dabei herausspringt.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen