29.03.2012

Dispozinsen: Zins­klauseln oft unzu­lässig

Dispozinsen Meldung

Einige Banken kassieren für Über­ziehungs­kredite unver­schämt hohe Zinsen. Manche Zins­erhöhung ist rechts­widrig, Kunden können Geld zurück­fordern.

Zinsen nach Ermessen. Verbraucher können jetzt versuchen, zu viel gezahlte Dispozinsen zurück­zufordern. Verbraucherschützer haben gegen einzelne Kredit­institute vor Gericht erste Erfolge errungen. So darf die Sparda-Bank Münster die Zinsen für die Über­ziehung eines Kontos nicht mehr entsprechend ihren Geschäfts­bedingungen erhöhen. Wenn bestimmte Markt­zinsen steigen, „so kann die Bank den Soll­zins­satz ... nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anheben“, lautet die Zins­klausel der Genossen­schafts­bank – wie bei vielen anderen Kredit­instituten auch.

Klauseln müssen weg. Das Land­gericht Dort­mund hat die Sparda-Bank Münster rechts­kräftig dazu verurteilt, diese Klausel nicht mehr zu verwenden (Az. 25 O 132/11). Ebenso urteilte das Land­gericht Göttingen über die fast identische Zins­anpassungs­klausel der Volks­bank Oberharz (Az. 9 O 294/11) und das Land­gericht Berlin über das Klein­gedruckte der Berliner Volks­bank (Az. 15 O 188/11). Diese beiden Verfahren sind aber noch nicht rechts­kräftig abge­schlossen. Geklagt hatten die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen und der Verbraucherzentrale Bundesverband, beide unterstützt von der Stiftung Warentest.

Tipp: Hat Ihre Bank den Über­ziehungs­zins aufgrund einer unwirk­samen Klausel erhöht, können Sie die Differenz zum ursprüng­lichen Zins von der Bank zurück­fordern. Rück­forderungen verjähren erst nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Bank zu Unrecht erhöhte Zinsen kassiert hat. Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen hilft bei der Rück­forderung mit detaillierten Informationen und einem Musterbrief unter www.vz-nrw.de.

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