Einige Banken kassieren für Überziehungskredite unverschämt hohe Zinsen. Manche Zinserhöhung ist rechtswidrig, Kunden können Geld zurückfordern.
Zinsen nach Ermessen. Verbraucher können jetzt versuchen, zu viel gezahlte Dispozinsen zurückzufordern. Verbraucherschützer haben gegen einzelne Kreditinstitute vor Gericht erste Erfolge errungen. So darf die Sparda-Bank Münster die Zinsen für die Überziehung eines Kontos nicht mehr entsprechend ihren Geschäftsbedingungen erhöhen. Wenn bestimmte Marktzinsen steigen, „so kann die Bank den Sollzinssatz ... nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anheben“, lautet die Zinsklausel der Genossenschaftsbank – wie bei vielen anderen Kreditinstituten auch.
Klauseln müssen weg. Das Landgericht Dortmund hat die Sparda-Bank Münster rechtskräftig dazu verurteilt, diese Klausel nicht mehr zu verwenden (Az. 25 O 132/11). Ebenso urteilte das Landgericht Göttingen über die fast identische Zinsanpassungsklausel der Volksbank Oberharz (Az. 9 O 294/11) und das Landgericht Berlin über das Kleingedruckte der Berliner Volksbank (Az. 15 O 188/11). Diese beiden Verfahren sind aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Geklagt hatten die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Bundesverband, beide unterstützt von der Stiftung Warentest.
Tipp: Hat Ihre Bank den Überziehungszins aufgrund einer unwirksamen Klausel erhöht, können Sie die Differenz zum ursprünglichen Zins von der Bank zurückfordern. Rückforderungen verjähren erst nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Bank zu Unrecht erhöhte Zinsen kassiert hat. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hilft bei der Rückforderung mit detaillierten Informationen und einem Musterbrief unter www.vz-nrw.de.
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