27.02.2012

Dispozinsen: Zinsklauseln oft unzulässig

Dispozinsen Meldung

Banken kassieren für Überziehungs­kredite oft un­verschämt hohe Zinsen. Kleiner Trost: Verbraucher können jetzt versuchen, zu viel gezahlte Zinsen zurück­zufordern. Verbraucher­schützer haben gegen einzelne Kredit­institute vor Gericht erste Erfolge errungen. test.de erklärt den aktuellen Stand.

Referenzzins als Maßstab

Hintergrund: Früher behielten sich Banken und Sparkassen das Recht vor, ihre Zinsen nach eigenem Belieben zu erhöhen oder zu senken. Einige Geldinstitute benachteiligten damit ihre Kunden unangemessen. Jetzt hingegen gilt: Sie müssen ihren Dispozins seit Juni 2010 an einen Referenzwert knüpfen und dem Referenzwert entsprechend anpassen.

Erhöhung nach „billigem Ermessen“

Doch längst nicht alle Banken verfahren so. Alle orientieren sich zwar an einem Referenzzinssatz. Manche behalten sich aber Spielräume vor. Typische Klausel bei vielen Volks- und Raiffeisenbanken: „Erhöht sich der Monatsdurchschnitt für den Euribor-Dreimonatsgeld (...) um mindestens 0,25 Prozentpunkte, so kann die Bank den Sollzinssatz (...) nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anheben.“

Sparda Bank Münster rechtskräftig verurteilt

Doch diese Klausel ist nach Ansicht mancher Gerichte unwirksam. Für die Sparda Bank Münster steht das jetzt sogar endgültig fest. Auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Landgericht Dortmund der Sparda Bank Münster untersagt, die Klausel weiter zu verwenden. Die Bank legte zunächst Berufung ein, doch als die Oberlandesrichter signalisierten, dass sie das Urteil in der ersten Instanz für richtig halten, nahm die Bank die Berufung zurück. Das Landgerichtsurteil ist jetzt rechtskräftig.

Weitere verbraucherfreundliche Urteile

Ebenso urteilten das Landgericht Göttingen über die Zinsanpassungsklausel der Volksbank Oberharz und das Landgericht Berlin, das das Kleingedruckte der Berliner Volksbank beanstandet hat. Diese Urteile hat Verbraucherzentrale Bundesverband in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest erstritten.

Tipp: Sind Sie Kunde einer Bank mit unwirksamer Anpassungsklausel, dann können Sie die Differenz zum ursprünglichen Zins von der Bank zurückfordern. Rückforderungen verjähren erst nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Bank zu Unrecht erhöhte Zinsen kassiert hat. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hilft dabei mit einem Musterbrief.

Wo die Zinsen niedrig sind

Wo Dispozinsen niedrig sind und welche Banken besonders unverschämt zulangen, zeigt die Untersuchung Dispozinsen –1 600 Banken im Test. Kostenlose Girokonten ohne Wenn und Aber liefert die Untersuchung Girokonto: Deutschlands Konten im Test.

Weitere Informationen zum Thema: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Landgericht Dortmund, Urteil vom 15.03.2011
Aktenzeichen: 25 O 132/11

Landgericht Göttingen, Urteil vom 13.10.2011
Aktenzeichen: 9 O 294/11, nicht rechtskräftig

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.02.2012
Aktenzeichen: 15 O 188/11, nicht rechtskräftig

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