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Höhere Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung

03.02.2009

Für alle sind die Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung gestiegen. Am meisten profitieren eingetragene Lebenspartner. Am schlechtesten kommen weiterhin Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartner weg.

Verwandte Allgemeiner Freibetrag bei Erbschaft und Schenkung (Euro) Versorgungs­freibetrag
bei Erbschaft (Euro)
Fußnote
Freibetrag bei Erbschaft für … (Euro)
neu alt +/– Hausrat andere Güter Fußnote
Steuerklasse I
Ehepartner 500 000 307 000 193 000 256 000 41 000 12 000 Fußnote
Kinder, Stiefkinder, Adoptiv­kinder, Kinder ­verstorbener Kinder 400 000 205 000 195 000 10 300 bis 52 000 Fußnote 41 000 12 000 Fußnote
Enkel,
Stiefenkel
200 000 51 200 148 800 0 41 000 12 000 Fußnote
Urenkel 100 000 51 200 48 800 0 41000 12 000 Fußnote
Eltern, Groß- und Urgroßeltern im Erbfall Fußnote 100 000 51 200 48 800 0 41 000 12 000 Fußnote
Steuerklasse II
Geschwister, Nichten
und Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
20 000 10 300 9 700 0 12 000 Fußnote
Steuerklasse III
Eingetragene ­Lebenspartner 500 000 5 200 494 800 256 000
(bisher 0)
41 000 (bisher 0) 12 000 Fußnote
Onkel, Tanten, Lebensgefährten, Nachbarn, Freunde und alle anderen 20 000 5 200 14 800 0 12 000 Fußnote
  • Hinweis: Die Tabelle Steuersätze, die Erben und Beschenkte für Vermögen über den Freibeträgen zahlen müssen sowie viele Beispielrechungen finden Sie unter Alle Ergebnisse.
  • Fußnote 1 Wird um den Wert der Versorgungsbezüge (Renten und Pensionen) der Hinterbliebenen gekürzt.
  • Fußnote 2 Zum Beispiel Autos, Wohnmobile oder Boote; nicht für Schmuck, Münzen, Briefmarken etc.
  • Fußnote 3 Bisher 10 300 Euro.
  • Fußnote 4 Kinder bis 5 Jahre 52 000 Euro, bis 10 Jahre 41 000 Euro, bis 15 Jahre 30 700 Euro, bis 20 Jahre 20 500 Euro, bis 27 Jahre 10 300 Euro.
  • Fußnote 5 Bei Schenkungen Steuerklasse II.
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