19.07.2011

Chat Wohngebäudeversicherung und Elementarschaden: Finanztest-Expertinnen antworten

Chat Wohngebäudeversicherung und Elementarschaden Meldung

Hauseigentümer sind gut beraten, wenn sie ihr Heim gegen Sturm und Hagel, Blitz und Feuer absichern. Welche Versicherung schützt das Haus vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen? Antworten auf alle Fragen zum Thema gaben am 27.07.2011 Dr. Cornelia Nowack und Simone Weidner auf test.de. Lesen Sie hier das Transkript des Chats.

Die Top 3 der Fragen unserer Leser

Moderator: So, es ist jetzt 13 Uhr. Hier im Chat begrüße ich Dr. Cornelia Nowack und Simone Weidner. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen und die Fragen unserer Chatterinnen und Chatter beantworten. Gleich die erste Frage an unsere Gäste: Wie sieht es aus, wollen wir starten?

Dr. Cornelia Nowack / Simone Weidner: Ja, gerne!

Moderator: Vor dem Chat hatten die Leser und Leserinnen bereits die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu bewerten. Hier die TOP 1 Frage aus dem Pre-Chat:

JP: Sind Schäden durch bei Starkregen oder Schneeschmelze steigendes Grundwasser (Eindringen z.B. über Kellerlichtschächte) versicherungsfähig?

Dr. Cornelia Nowack: In einer normalen Wohngebäudeversicherung sind nur Schäden durch Leitungswasser versichert, wurde jedoch zusätzlich eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen, sind auch Schäden durch Überschwemmungen und Rückstau versichert. Als Überschwemmung gilt dabei die Überflutung des Grundstücks mit erheblichen Mengen an Oberflächenwasser (z.B. durch Witterungsniederschläge), Schäden durch Sturmflut sind jedoch ausgeschlossen.

Moderator: ... und hier die Top 2-Frage:

JP: Offenbar hat es kürzlich neue Musterbedingungen vom Verband der Versicherungswirtschaft gegeben. Ist es sinnvoll Altverträge bei vergleichbaren Kosten umzustellen?

Simone Weidner: Die Musterbedingungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV) stellen nur Empfehlungen für die Versicherungsgesellschaften dar. Ein neues Angebot sollten Sie immer genau mit dem alten vergleichen. Nicht immer bietet ein neues Angebot mehr als ein alter Vertrag. So sind zum Beispiel Photovoltaik in neueren Verträgen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Manche neuen Verträge ersetzen auch die Mehrkosten nicht mehr, die dadurch entstehen können, dass ein Haus nach den aktuellen Bauvorschriften, und damit teurer, wieder aufgebaut werden muss.

Moderator: ... und die Top 3-Frage:

Rita: Sind Schäden gegenüber langsamen Grundwasseranstieg überhaupt zu versichern?

Dr. Cornelia Nowack: In der erweiterten Elementarschadenversicherung sind Schäden durch Grundwasser dann versichert, wenn das Grundwasser durch eine Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks oder durch das Ausufern von Gewässern angestiegen ist. Andernfalls nicht.

Wie versichere ich...

Moderator: Hier eine aktuelle Frage:

Barne: Welche Versicherungen benötige ich als Hausbauer und ab wann (z.B. ab Grundstückskauf)?

Simone Weidner: Für das unbebaute Grundstück benötigen Sie die „Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung“, ab Baubeginn benötigen Sie die „Bauherrenhaftpflichtversicherung“. Mit Baubeginn können Sie schon die Wohngebäudeversicherung abschließen, die Feuerrohbauversicherung schützt dann bereits das im Bau befindliche Gebäude, wenn das Gebäude bezogen werden kann setzt der übrige Wohngebäudeschutz ein.

CF: Welche Quadratmeterzahl ist bei der Berechnung der Prämie die richtige? Nur Wohnfläche? Mit Keller? Spitzboden nicht/ausgebaut? Garage an das Haus angebaut?

Dr. Cornelia Nowack: Ein einziges allgemeingültiges Berechnungsverfahren gibt es leider nicht. Die einzelnen Gesellschaften legen selbst fest, wie in ihrem Fall die Wohnfläche ermittelt wird. Eine Erläuterung hierzu findet sich in der Regel auf dem Antragsformular. Bei vielen Gesellschaften gilt als Wohnfläche aber die Grundfläche der Wohnung des Gebäudes einschließlich der Hobbyräume, wobei jedoch Treppen und Keller und Speicherräume (soweit nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut), Balkone, Loggien und Terrassen ausgenommen sind. Für Garagen wird in der Regel ein separater Beitragszuschlag erhoben.

...Naturkatastrophen?

Sparky: Gegen welche Naturkatastrophen sollte sich jeder Eigentümer versichern?

Simone Weidner: Naturkatastrophen können Sie mit einer Elementarschadenversicherung abschließen. Sie ist für alle Häuser sinnvoll, bei denen es zu Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen kommen kann, auch wenn die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden zur Zeit gering ist.

....Photovoltaikanlagen?

Moderator: Zwei Fragen zu Photovoltaikanlagen ...

Heinzw: Ich habe eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, über die ich als „Unternehmer“ Strom erzeuge. Momentan habe ich diese getrennt von der Wohngebäudeversicherung abgesichert. Ist es sinnvoll bzw. kostengünstiger, diese in die Gebäudeversicherung einzubeziehen, oder sollte man die Versicherung dafür besser davon trennen?

Rohaka: Hallo, sollte man die Photovoltaikanlage auf dem Dach besser separat versichern (Überspannung, Hagel, Sturm...) oder in die Gebäudeversicherung integrieren? Was sind die jeweiligen Kosten?

Dr. Cornelia Nowack: Wenn die Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung versichert wird, ist sie gegen Schäden durch Feuer, Blitz, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser versichert. Hat der Versicherungsnehmer eine zusätzliche erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen, ist die Anlage zusätzlich gegen Schäden durch Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch versichert. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel für Diebstahlschäden oder für Ertragsausfall oder für weitere technische Schäden. Wer diesen umfangreicheren Schutz möchte, muss eine eigene Photovoltaikversicherung abschließen. Einen Vergleich über separate Photovoltaikversicherungen können wir Ihnen zur Zeit noch nicht anbieten.

...Schäden durch Wasser?

Amselweib08: zu TOP-Frage 3: Wann spricht man von einer Überschwemmung? Reicht Starkregen aus? Wenn ja, ab welcher Dauer des Starkregens?

Simone Weidner: Da muss man einfach die Rechtsprechung abwarten, die sich mit der Auslegung dieser Bedingungen befasst.

....Strumschäden?

Rower: Ist ein Nebengebäude (Kellerersatzraum/Garagen) bei einem Sturmschaden durch die Wohngebäudeversicherung mit abgesichert?

Foegan1: Ist ein Gartenhaus automatisch bei der Wohngebäudeversicherung mitversichert? Wenn nein, ist dies überhaupt sinnvoll?

Dr. Cornelia Nowack: Handelt es sich um ein eigenes Gebäude, das nicht mit dem versicherten Wohngebäude fest verbunden ist, ist es nur dann versichert, wenn es ausdrücklich im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Es gibt Verträge, wo kleinere Gartenhäuser mitversichert sind. In der Regel müssen Gartenhäuser, Carports, Gewächshäuser extra versichert werden.

Raimo Harder: Bei Sturmschäden wird wohl in der Regel verlangt, dass mindestens eine Windstärke acht erreicht sein muss und dass der Versicherte dieses nachweisen muss. Wir wohnen am Hang, wo es deutlich mehr windet (links und rechts Felder) als in der Stadt. Es gibt hier aber keine Messstationen. Wie weise ich nach, dass der Wind bei uns Stärken von acht hat, in der Stadt aber nur fünf oder sechs gemessen worden ist?

Simone Weidner: Das ist richtig. Der Versicherer leistet bei Sturmschäden erst ab Windstärke acht. Der Nachweis kann manchmal problematisch sein. Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird sie dennoch unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Sturm auch in der Umgebung des Grundstücks Schäden an anderen Gebäuden angerichtet hat. [Korrektur: Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird die Windstärke acht dennoch unterstellt.]

...Glasflächen?

Vieze: Ich höre zu 50 Prozent von Bekannten, Kollegen etc., dass eine Glasversicherung empfehlenswert ist. Die anderen 50 Prozent sind genau gegenteiliger Meinung. Wie lautet Ihre Meinung dazu?

Simone Weidner: Glasversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn das Haus wirklich sehr große Glasflächen hat (z.B. Wintergarten). Gegen Schäden durch Sturm, Hagel und Feuer ist das Glas ohnehin in der normalen Wohngebäudeversicherung versichert.

...Feuerschäden?

Cosy: Gibt es Rabatt für Rauchmelder? Wenn ja, sind spezielle Rauchmelder vorgeschrieben?

Dr. Cornelia Nowack: Rabatte sind uns jedenfalls für Wohngebäude nicht bekannt.

Uhlenspiegel: Wir haben für unser Einfamilienhaus eine Wohngebäudeversicherung ohne Leitungswasserschäden abgeschlossen. Sollten dieselben einbezogen werden?

Simone Weidner: Mit der Feuer- und der Sturmversicherung sind die größten Risiken versichert. Leitungswasserschäden führen in der Regel nicht zu einem Totalschaden am Haus. Dennoch können die Kosten nach einem Rohrbruch erheblich sein und viele tausend Euro betragen, daher ist auch der Abschluss einer Leitungswasserversicherung grundsätzlich sinnvoll. Sollten Sie in einer Region wohnen, in der es zu Überschwemmungen oder Erdbeben kommen kann, wäre der Abschluss einer erweiterten Elementarschadenversicherung aber eventuell noch wichtiger.

Welfare: Hallo, werden Holzhäuser anders in ihrer Versicherung bewertet, z.B. höhere Risikoklasse? Wir wohnen in einem Schwedenhaus der Firma Findomo.

Dr. Cornelia Nowack: Die Bauart eines Hauses ist wichtig für die Beitragshöhe. Häuser mit massiven Außenwänden, z.B. Mauerwerk und harter Dacheindeckung, z.B. Ziegel, erhalten den Versicherungsschutz zu niedrigeren Beiträgen als Häuser mit Außenwänden aus brennbaren Materialien wie z.B. Holz. Die Versicherer unterscheiden verschiedene Bauartklassen bzw. Fertighausgruppen.

Ebi: Warum wird Feuerversicherung bei Vermietung (hier eine Lagerhalle) teurer? Es hieß, es liege eine Gefahrenerhöhung vor. Der Blitz schlägt doch nicht häufiger in vermietete Gebäude ein. Wenn der Mieter einen Brand verursacht, muss er doch haften. Oder zahlt dann trotzdem die Gebäudeversicherung?

Simone Weidner: Die Versicherer gehen davon aus, dass dadurch, dass in dem Haus ein Gewerbebetrieb aufgenommen wird, ein erhöhtes Schadensrisiko entsteht. Manchmal genügt auch schon die Aufnahme eines Gewerbes auf dem gleichen Grundstück. Daher wird auch regelmäßig bereits in den Antragsformularen danach gefragt. Es trifft zwar grundsätzlich zu, dass der Gebäudeversicherer später den Schädiger in Regress nehmen kann, sofern ein solcher ermittelt werden kann. Zunächst muss er aber immer selber leisten.

Siri: Was ist bezüglich der Versicherung zu beachten, wenn man eine Gasheizung hat?

Dr. Cornelia Nowack: Sofern die Gasheizung über eine elektronische Steuerung verfügt, sollte der Versicherungsschutz auch Schäden durch Überspannung in Folge von Blitz umfassen. Das ist nicht in allen Verträgen der Fall.

Rechtliches

Ao_42: Kann die Wohngebäudeversicherung einfach gewechselt werden, wenn das Gebäude über eine Bank finanziert wurde? In meinem Fall geht es um ein Mehrfamilienhaus. Der Hausverwalter sagt, dass die Feuerversicherung nur mit größerem Aufwand gewechselt werden kann.

Simone Weidner: Bei Immobilien, die noch mit einem Kredit belastet sind, hat die Bank beim Versicherungswechsel ein Wörtchen mitzureden. Kündigt der Kunde, verlangt der Versicherer eine Zustimmung des Immobilienfinanzierers. Es ist in der Regel eine reine Formsache, muss aber gemacht werden.

Moderator: Eine weiter aktuelle Frage aus dem Chat.

Dr. Kornblum: Wie ist die korrekte Vorgehensweise im Schadensfall? Muss man den Reparaturbetrag bei einem Sturmschaden vorlegen?

Dr. Cornelia Nowack: Der Versicherer ersetzt die notwendigen Reparaturkosten. Diese muss der Versicherungsnehmer selbstverständlich nachweisen.

Vieze: Hallo. Manche Versicherungen bieten Kombiversicherungen an wie z.B. die Aachener und Münchner. Macht es Sinn, solche Kombiversicherungen zu nutzen oder „verschleiern“ solche Versicherungen höhere Kosten?

Dr. Cornelia Nowack: In der Regel lohnt es sich nicht, ein ganzes Versicherungspaket bei ein und derselben Gesellschaft abzuschließen (z.B. Wohngebäude-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Privathaftpflichtversicherung). Solche Pakete werden häufig von teuren Gesellschaften angeboten und der Bündelrabatt wiegt diesen Nachteil nicht auf.

Äppelwoi: Was ist wirtschaftlicher: Deckungssumme ohne oder mit Eigenanteil? Wenn mit, wie hoch sollte man diesen ansetzen?

Dr. Cornelia Nowack: Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. In unserem aktuellen Test der Wohngebäudedreifachkombination haben wir nur Angebote berücksichtigt, in denen der Versicherer im Schadenfall keinen Selbstbehalt verlangt. Das hatte aber allein den Grund, dass wir eine optimale Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten müssen.

Besonderheiten Öffentlicher Dienst

Ingrid Behrendt: Welche Versicherungen gewähren Rabatt für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst? Oder muss ich den Rabatt aushandeln?

Simone Weidner: Für den öffentlichen Dienst bieten wir eine Extra-Auswertung sowohl für Wohngebäude- als auch Elementarschadenversicherung an. Unter www.test.de/gebaeudeversicherung finden Sie die Angebote für den öffentlichen Dienst.

Ältere Versicherungen

Heinzw: Ich habe eine Gebäudeversicherung mit älteren Bedingungen (Versicherungsbedingungen 1962) und der Vertreter hat mich angesprochen, diese auf neuere Bedingungen umzustellen. Macht das aus Ihrer Sicht Sinn oder sollte man das sogar besser lassen. Den Vergleich der Bedingungen habe ich noch nicht vorgenommen.

Simone Weidner: Es hängt davon ab, ob Sie zu den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) 62 auch die Sonderbedingungen für eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen haben. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sich eine Umstellung auf aktuelle Versicherungsbedingungen, die diese gleitende Neuwertversicherung für ihr Haus bieten. In diesem Fall erhalten Sie im Fall eines Totalschadens immer den aktuellen Wiederaufbauwert für ihr Haus. Bei der Versicherung zur festen Neuwertsumme nach den VGB 62 bekommen Sie maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Die kann heute natürlich viel zu niedrig sein.

Gasthörer: Vor einigen Jahren hat mein Vater unser Haus auf mich übertragen. Die Feuerversicherung läuft aber weiterhin auf den Namen meines Vaters. Kann es im Schadensfall dazu kommen, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnt, weil nicht ich, sondern mein Vater Versicherungsnehmer in der Versicherungspolice ist? Sollte man die Police zeitnah auf meinen Namen umschreiben lassen?

Simone Weidner: Die Versicherung leistet im Schadensfall auch dann, wenn ihr Vater nicht mehr der Eigentümer des Hauses ist. Es kann aber aus praktischen Erwägungen sinnvoll sein, den Vertrag zu übernehmen.

Heinz maurer: Wir haben eine Versicherung nach VGB 88, mit gleitendem Neuwert. Was ist damit versichert und was ist gleitender Neuwert?

Dr. Cornelia Nowack: Gleitende Neuwertversicherung bedeutet, dass Sie im Fall eines Totalschadens immer den Betrag von der Versicherung erhalten, den Sie benötigen, um ihr Haus zu den aktuellen Baupreisen wieder aufzubauen. Da die Baupreise von Jahr zu Jahr steigen, wird auch die Prämie von Jahr zu Jahr angepasst. Der Versicherungsschutz umfasst Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Sturm/Hagel und Leitungswasser. Die drei Policen können auch einzeln abgeschlossen werden.

D001775: Mein Versicherer (S-Versicherung) bietet neue Verträge nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche an. Bisher war der Neuwert versichert. Gibt es hier Unterschiede? Ist eine Variante besser?

Simone Weidner: In beiden Varianten wird der Versicherungsschutz zum gleitenden Neuwert geboten. Unterschiedlich ist nur das Verfahren der Beitragsermittlung. Nach den älteren Verträgen geschieht dies, indem zunächst der Versicherungswert 1914 des Hauses ermittelt wird. Der Beitrag bemisst sich dann je 1000 Mark (Goldmark) Versicherungssumme 1914 mal den aktuellen Anpassungsfaktor. In den Verträgen nach Quadratmeter Wohnfläche bemisst sich der Beitrag je Quadratmeter Wohnfläche.

Stichwort Haftpflichtversicherung

Flo: Wann macht eine Hausbesitzerhaftplichtversicherung Sinn? Bei Selbstnutzung oder Vermietung, oder immer?

Dr. Cornelia Nowack: Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser genügt die Privathaftpflichtversicherung. Bei Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Häusern ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig.

Moderator: Kommen wir zu unserer letzten Frage im heutigen Chat:

Seehummel: Hallo, ist es möglich, eine verbindliche Zusage eines Versicherungsunternehmens für eine Wohngebäudeversicherung zu erhalten, ohne die bestehende vorher zu kündigen? Ich hatte letztes Jahr große Probleme damit.

Dr. Cornelia Nowack: Eine verbindliche Zusage ist problematisch. im Zweifelsfall würden sich die Verträge eine kurze Zeit überschneiden.

Moderator: Die Chat-Zeit ist auch schon fast um: Wollen sie noch ein kurzes Schlusswort an die User richten?

Dr. Cornelia Nowack: Vielen Dank für das große Interesse.

Raimo Harder: Vielen Dank für die Antwort auf meine Anfrage. Wie immer: ein toller Service von test.de.

Moderator: Das waren 60 Minuten test.de-Expertenchat. Vielen Dank an die User für die vielen Fragen, die wir aus Zeitgründen leider nicht alle beantworten konnten. Vielen Dank auch an Dr. Cornelia Nowack und Simone Weidner, dass Sie sich die Zeit für die User genommen haben. Das Chat-Team wünscht allen noch einen schönen Tag.

Aktueller Test: Der richtige Schutz fürs Haus

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