Schwesterchen hat die DVD schon. Vati passt die Jacke nicht. Oma findet die Vase hässlich. Das Christkind bringt manch' ungeliebtes Geschenk. Ist der Umtausch im Laden oder beim Internethändler möglich? Ist die Originalquittung und -verpackung nötig? Welche Rechte habe ich? Finanztest-Experte Michael Sittig gab Antwort. Hier lesen Sie das Chatprotokoll.
Die 3 Top-Fragen aus dem Pre-Chat
Moderator: So, es ist jetzt 13 Uhr. Hier im Chat begrüße ich Michael Sittig. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen und die Fragen unserer Chatterinnen und Chatter beantworten. Gleich die erste Frage an unseren Gast: Wie sieht es aus, wollen wir starten?
Michael Sittig: Ja, bitteschön!
Moderator: Bereits im Vorfeld gab es für die Leserinnen und Leser die Möglichkeit, Fragen einzureichen und darüber abzustimmen. Beginnen wir mit der Top 1 Frage.
Santa: Muss ich mich beim Umtausch von Geschenken auf die Kulanz der Händler verlassen oder kann ich auf bestimmten Rechten bestehen?
Michael Sittig: Umtausch wegen Nichtgefallen gibt es immer nur dann, beim Kauf im Laden, wenn der Händler es gewährt. Viele Geschäfte tun das. Im Kassenbereich befinden sich dann die Umtauschbedingungen. Aber auch bei den Läden, die keine generellen Umtauschregeln haben, lohnt es sich nachzufragen. Diese entscheiden dann von Fall zu Fall. Bei Onlineeinkäufen haben Sie in der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Ware Zeit, um den Kauf zu widerrufen, sprich: die Ware zurückzugeben. Sie müssen keine Gründe nennen.
Moderator: ...und die Top2 Frage:
Onlinekäufer: Welche Fristen muss ich denn für den Umtausch beachten, und unterscheiden die sich zwischen Laden- und Onlinekauf?
Michael Sittig: Wenn der Händler kulanterweise Umtausch wegen Nichtgefallen gewährt, dann bestimmt er auch die Bedingungen und Fristen. Es gibt Läden, die erlauben einen Umtausch für vier Wochen nach dem Kauf, manchmal sind es aber nur zwei Wochen. Beim Onlinekauf kann ich den Kauf der Ware jeweils nur zwei Wochen lang widerrufen. Innerhalb dieser zwei Wochen muss ich meine Widerrufserklärung, etwa per Mail, Fax oder Brief, abgegeben haben. Die Ware kann dann auch nach den zwei Wochen zurückgeschickt werden. Ich kann den Widerruf auch schlüssig einfach durch das Zurücksenden der Ware erklären. Sie müssen das Wort „Widerruf“ nicht explizit erklären, aber es hilft dem Händler natürlich enorm weiter, wenn Sie dem Paket einen Zettel hinzufügen, auf dem Sie kurz Ihren Widerruf erklären.
Moderator: Die Frage auf Platz 3 der Vorabphase aus dem Themenbereich Internetkäufe:
Ma68: Kann ich ein Parfum umtauschen/zurückgeben, das nach Prüfung keinen Gefallen gefunden hat (Die Verpackung musste zur Prüfung zwangsläufig geöffnet werden)?
Michael Sittig: Im Laden könnten Sie das Parfum nicht ohne weiteres umtauschen, nur dann, wenn der Händler es aus Kulanz zurücknimmt. Zur Prüfung stellt er in der Regel Tester zur Verfügung. Haben Sie das Parfum online gekauft, wäre ein Widerruf des Kaufs denkbar. Es könnte aber sein, dass sich der Verkäufer sperrt. Im Gesetz ist der Widerruf bei den Dingen nicht möglich, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Aus meiner Sicht trifft das auf Parfum nicht zu, aber gerichtliche Entscheidungen zu dieser Frage sind mir nicht bekannt. Vielleicht schauen Sie einfach mal auf der Internetseite, ob der Verkäufer von sich aus schon ein Widerrufsrecht erwähnt hat. Wenn ja, sollte die Rückgabe problemlos möglich sein. Schwierig könnte es werden, wenn schon viel aus der Flasche entnommen wurde.
Was tun bei Allergien?
Moderator: Kommen wir zu einer Frage, die gerade live gestellt wurde:
HessenHeiner84: Hallo Herr Sittig, schön, dass Sie auch zwischen den Jahren Zeit haben. Meine Frage betrifft die Umtauschmöglichkeiten von allergieerregender Kleidung. Ist hier ein Attest nötig?
Michael Sittig: Wenn der Händler den Umtausch bedingungslos gewährt, benötigen Sie auch keinen Attest. Wenn er keine Umtauschmöglichkeit einräumt, können Sie allenfalls etwas tun sofern die Kleidung einen Mangel hat. Dieser Mangel könnte auch gegeben sein, wenn die Beschreibung den Stoff als Seide deklariert, es sich tatsächlich aber um Synthetik handelt. Ich fürchte, dass das bei Ihnen nicht der Fall ist, weswegen Sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen sind.
Garten88: Habe zwei Musical-Karten gekauft, bekomme zwei gleiche geschenkt. Möchte (ich war noch niemals...) gegen Rebecka tauschen. Wird abgelehnt, selbst bei Tod nicht möglich. Ist das rechtens?? Erbitte freundlichst Antwort.
Michael Sittig: Wenn Sie die Karten online gekauft haben, hilft Ihnen das zweiwöchige Widerrufsrecht leider nicht, bei Eintrittskarten ist es ausnahmsweise ausgeschlossen. Haben Sie die Karten in einer Vorverkaufsstelle gekauft, sind Sie auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Notfalls müssen Sie versuchen die Karten per Online-Auktionshaus oder per Anzeige zu verkaufen.
Rücksendekosten
Moderator: Zwei Fragen zum Thema Rücksendekosten:
Dirk: Wie ist die Lage bei Versandkosten im Falle retournierter Artikel?
SusanneP: Muss ich immer die Versandkosten für die Warenrücksendung bei Widerruf tragen (z.B. bei einer Einbauküche)?
Michael Sittig: Grundsätzlich hat der Verkäufer die Kosten der Rücksendung nach einem Widerruf zu tragen. Ausnahme: Liegt der Wert der Ware unterhalb von 40 Euro, hat der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen, wenn der Händler den Verbraucher bei Kauf der Sache darauf aufmerksam gemacht hat. Ist die Einbauküche aber nach Ihren Maßstäben angefertigt worden, oder eindeutig auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten worden, haben Sie allerdings kein Rückgaberecht. Ob das bei Ihnen vorliegt, vermag ich nicht zu sagen. Die Zustellkosten darf der Verkäufer dem Verbraucher bei Widerruf nie in Rechnung stellen.
July: Wie verhält es sich beim Umtausch von original verpackten Lebensmitteln wie z.B. Kaffee und speziell, wenn sie einem kurzen Mindesthaltbarkeitsdatum unterliegen?
Michael Sittig: Der Händler bestimmt die Bedingungen des Umtauschs wegen Nichtgefallen. Sicher werden einige Händler den Umtausch von leichtverderblichen Lebensmitteln ganz ausschließen. Erkundigen Sie sich beim Verkäufer nach den Bedingungen des Umtausches.
Defekte Geräte
Franzerl: Ich habe einen DVD-Player geschenkt bekommen. Leider ist er defekt. Das Gerät muss eingeschickt werden (2 Wochen). Kann ich stattdessen das Geld verlangen?
Michael Sittig: Nein. Sie haben zunächst nur die Wahl zwischen einer Reparatur und, sofern im Laden vorhanden, einem neuen Gerät. Wenn Sie sich für die Reparatur entschieden haben, dann müssen Sie dem Händler eine angemessene Zeit für die Reparatur geben. Was angemessen ist, darüber kann man lange streiten. Zwei Wochen erscheinen mir aber O.K. Wenn Sie den DVD-Player dem Händler zur Reparatur noch nicht übergeben haben, fragen Sie ihn doch einfach, ob er nicht ein neues Gerät dieser Art im Geschäft hat und esIhnen statt des defekten gibt. Der Händler kann Ihre Wahl nach einem neuen Gerät nur dann verweigern, wenn die Herausgabe für ihn ökonomisch unverhältnismäßig ist. Das wäre etwa dann der Fall, wenn die Reparatur recht billig möglich wäre und das Gerät sehr teuer ist. Dann könnte der Händler die Herausgabe eines neuen Gerätes verweigern und zunächst auf den Versuch einer Reparatur bestehen. Gelingt die Reparatur nicht, können Sie etwa Ihr Geld zurückverlangen.
E.vorloeper: Ist es rechtens, dass ein Hersteller bei zurückgeschickter Ware zwecks Reparatur 20 Euro verlangen kann, falls sich herausstellt, dass sie fehlerfrei ist (innerhalb der 6-Monatsfrist)?
Michael Sittig: Nein, wenn sich nach Ihrer Sicht die Ware tatsächlich als mangelhaft dargestellt hat, hat der Verkäufer auch dann die Untersuchungskosten zu tragen, wenn sich Ihr Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausgestellt hat. Anders wäre es nur dann, wenn Sie einen Mangel „an den Haaren“ herbeigezogen hätten.
Tabea: Habe Mitte Dezember einen Drucker in einem großen Elektronikmarkt gekauft. Leider ist er defekt; der Kassenbon ist nicht mehr vorhanden. Ist ein Umtausch trotzdem möglich?
Michael Sittig: Fragen Sie im Elektronikmarkt nach, sicherlich werden Sie nach dem Bon gefragt. Weigert sich der Markt wegen des fehlenden Bons einen Umtausch vorzunehmen, können Sie den Verkäufer vielleicht mit Ihrem Kontoauszug, auf dem die Abbuchung vermerkt ist, umstimmen.
Umtausch - wann bekomme ich Geld zurück?
Reiner: Ich habe eine Onlinebestellung nach meiner Vorauskassenzahlung per Überweisung innerhalb von 7 Tagen storniert. Es kam zu keiner Warensendung, aber ich warte nach 30 Tagen trotz schriftlicher Mahnung noch immer auf die Rückerstattung des Geldes. Gibt es eine festgelegte Frist bis wann der Händler spätestens das Geld zurücküberwiesen haben muss, oder habe ich als Privatperson ein Recht auf Verzugszinsen nach abgelaufener Zahlungsfrist?
Michael Sittig: Nach meiner Einschätzung befindet sich Ihr Verkäufer inzwischen im Verzug mit der Rückzahlung des Kaufpreises. Mit Beginn des Verzugs stehen Ihnen auch Verzugszinsen zu. Das sind derzeit rund 5% p.a.
Moderator: Eine weitere Frage zum Widerruf Gewerblich vs. Privat:
Zuse1: Ich habe als Privatperson ein Notebook online bestellt und mir das Gerät in die Firma schicken lassen. Jetzt verweigert der Händler den Widerruf! Was nun?
Michael Sittig: Die Tatsache, dass Sie sich das Gerät in die Firma haben schicken lassen heißt noch nicht, dass Sie dieses Notebook als Gewerbetreibender gekauft haben und nutzen. Viele lassen sich bestellte Ware an den Arbeitsplatz schicken, um sie nicht bei der Post abholen zu müssen. Verweigert der Händler nun die Widerrufsmöglichkeit, weil er annimmt, dass Sie das Notebook als Unternehmer gekauft haben (in dem Fall hätten Sie kein Widerrufsrecht), sollten Sie ihm darlegen wie Sie den gekauften Rechner tatsächlich nutzen. Schildern Sie ihm doch wofür Sie den Rechner zu Hause einsetzen. Überzeugen könnte ihn auch, wenn Sie im Job schon an einem vom Arbeitgeber gestellten Computerarbeitsplatz sitzen oder dort überhaupt keinen Rechner benötigen.
Alexandrakreis: Ich habe einen Gutschein bekommen, nur leider gibt es in dem Laden absolut nichts für meinen Geschmack, und die sind auch nicht bereit, mir was Passendes zu bestellen. Kann ich mir den Gutschein in bar auszahlen lassen?
Michael Sittig: Wenn der Händler etwas aus Kulanz zurückgenommen hat, kann er dem Käufer statt Geld auch einen Gutschein geben. Dann haben Sie auch keinen Anspruch auf Bargeld. Wenn Sie den Gutschein als Geschenk bekommen haben, hängt es auch von den Einlösebedingungen ab, ob Sie im Notfall Bargeld ausbezahlt bekommen.
Laus: Müssen die Filialen einer Warenkette auch umtauschen, wenn das Produkt in einer anderen Filiale gekauft wurde?
Michael Sittig: Zunächst einmal: Händler MÜSSEN nicht umtauschen. Das Umtauschrecht ist etwas, das sie freiwillig gewähren. Ob das Produkt tatsächlich auch in einer anderen Filiale zurückgegeben werden kann, hängt davon ab, ob es überhaupt ein Umtauschrecht gibt und ob die Rückgabe an anderer Stelle nach den Umtauschbedingungen möglich ist. Fragen Sie einfach nach, große Ketten akzeptieren die Rückgabe sicherlich.
Widerrufsfrist
Jodli: Habe etwas im Internet bestellt und möchte es zurückgeben. Rechnungsdatum ist der 13. Dezember. Es wird also knapp. Zählt das Datum der Rechnung oder des Erhalts?
Michael Sittig: Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt in aller Regel erst ab Datum der Lieferung zu laufen.
Moderator: Die Chat-Zeit ist auch schon wieder um: Wollen Sie noch ein kurzes Schlusswort an die User richten?
Michael Sittig: Ich danke Ihnen allen für die interessanten Fragen. Es hat mir viel Spaß gemacht. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Moderator: Das war der test.de-Expertenchat. Vielen Dank an die User für die vielen Fragen, die wir aus Zeitgründen leider nicht alle beantworten konnten. Vielen Dank auch an Michael Sittig, dass Sie sich die Zeit für die User genommen haben. Das Chat-Team wünscht allen noch einen schönen Tag und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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