Die Bankberatung für Anleger ist noch schlechter als vor knapp einem Jahr. Das hat Finanztest in einem zweiten Test unter 21 Banken festgestellt. Wie zufrieden waren Sie mit Ihrem Bankberater? Alle Fragen zum Thema beantworten die Finanztest-Experten Karin Baur und Dr. Bernd Brückmann im Chat.
Banken sind noch schlechter geworden
Moderator: So, es ist 13 Uhr und unsere Finanztest-Experten sind bereits eingetroffen. Frau Baur, Herr Dr. Brückmann – wie sieht es aus, wollen wir starten?
Karin Baur: Klar.
Bernd Brückmann: Ja.
Moderator: Die Stiftung Warentest hat ja aktuell 21 Banken getestet. Was waren die zentralen Ergebnisse Ihrer Untersuchung?
Karin Baur: Im Vergleich mit unserem letzten Test sind die Banken noch schlechter geworden. Es gab kein Sehr Gut, kein Gut, dreimal Befriedigend und sechsmal Mangelhaft. Das Hauptproblem war, dass die Banken, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären, die Beratungsprotokolle nicht ausgehändigt haben.
Protokolle müssen direkt nach Beratung ausgehändigt werden
Wunder: Meine Bank hat mir in einem allgemeinen Rundschreiben mitgeteilt, dass sie mir nach erfolgter Beratung ein Protokoll zusendet und ich dann die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls bestätigen muss. Das ist doch gesetzwidrig, oder nicht?
Bernd Brückmann: Das steht nicht im Einklang mit dem Gesetz, weil dieses verlangt, dass unmittelbar nach der Anlageberatung eine Ausfertigung des Protokolls ausgehändigt werden muss.
Karin Baur: Außerdem muss nur der Bankberater unterschreiben.
Columbus: Bankenberatungen sind doch nur noch reine Verkaufsgespräche! Wo kann ich eine gute individuelle und vor allem unabhängige Beratung bekommen?
Karin Baur: Unabhängig beraten zum Beispiel die Verbraucherzentralen. Es gibt auch immer mehr sogenannte Honorarberater, die eine Alternative darstellen.
Bernd Brückmann: In puncto Bankberatung sollten Sie unterscheiden hinsichtlich provisionsbasierter und honorarbasierter Beratung.
Mögliche Falschberatung juristisch prüfen
Moderator: Vorab konnten unsere Chatterinnen und Chatter auch bereits Fragen stellen und über die Fragen anderer Nutzer abstimmen. Dies war diejenige mit den meisten Stimmen:
Blackfeet: Kann ein Bankberater in Regress genommen werden für eine offensichtlich mangelhafte Beratung (z. B. auch bei einer Beratung über einen bereits bestehenden Kredit)?
Karin Baur: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie falsch beraten worden sind, lassen Sie das juristisch prüfen. Auch das bieten die Verbraucherzentralen an. Sie können sich auch an den Ombudsmann der Banken wenden. Wenn alles nichts hilft, bleibt nur der Weg vor Gericht.
Moderator: Eine Nachfrage zur Beratung:
Best2010: Ist es richtig, dass Honorarberater die Produkte anbieten, bei denen sie die höchste Provision erhalten?
Bernd Brückmann: Honorarberater sollten, wie es der Name schon sagt, gegen Honorar beraten. Dies bedeutet, dass keine Provisionen direkt oder indirekt zu zahlen sind.
Schmusebaerlinaer: Vor allem online fühle ich mich von meiner Bank schlecht beraten. Welche Bank ist in diesem Bereich „Top“?
Bernd Brückmann: In unserem Test haben wir nur Filialbanken getestet. Daher können wir kein Urteil über die Qualität der Onlineberatung geben.
Von der Provision merkt der Kunde nichts
Rtc: Wodurch unterscheidet sich eine Provision von einem Honorar?
Bernd Brückmann: Honorar sollte unmittelbar mit dem Gespräch fällig werden und fließen. Von der Provision merkt man im allgemeinen Fall nichts. Man wird bestenfalls vom Berater darauf aufmerksam gemacht. Die Höhe der Provision hängt vom Anlageprodukt ab.
Klaus: Welche Kenntnisse sollte ein Kunde besitzen, bevor er sich zu etwas anderem als zu einem Sparbuch beraten lässt.
Bernd Brückmann: Aufgabe des Beraters sollte es eigentlich sein, die Kenntnisse, Erfahrungen und Anlageziele zu erfragen und darauf aufbauend ein geeignetes Produkt zu empfehlen.
Dirk N.: Hallo, wenn ich zu meiner Bank gehe, habe ich mir schon vorher bestimmte Wertpapiere (Aktien) ausgesucht. Das teile ich meinem Berater mit. Dieser nennt mir dazu nur noch den aktuellen Kurs und die Börsenplätze, an der die Aktie gehandelt wird. Handelt es sich hierbei schon um eine Beratung und kann ich für diese Info ein Protokoll (Durchschrift) verlangen? Hintergrund: Ein befreundeter Jurist ist der Meinung, dass es sich um eine Anlageberatung handelt, sobald der Bankberater „den Mund aufmacht“. Ich kann das noch nicht so richtig glauben. Bin ich denn als Kunde verpflichtet, eine Beratung über mich ergehen zu lassen – nur, weil mein Bankberater mir noch aktuelle Kurse bzw. Börsenplätze zu einer Aktie nennt? Wann endet die Information und wann fängt eine Beratung (gemäß Gesetz) an?
Bernd Brückmann: Auch Juristen fällen da kein einheitliches Urteil, daher fällt es uns auch schwer, dies zu tun. Wenn es sich bloß um eine Auftragserteilung handelt – sprich: ich gehe zur Bank und sage, ich möchte die Anzahl Aktien an einem bestimmten Ort kaufen – dann handelt es sich aus unserer Sicht nicht um eine Beratung.
Beratungsprotokoll nicht unterschreiben!
Julianda: Nach dem Beratungsgespräch sollte ich ein mehrseitiges Dokument unterschreiben über das Gespräch. Ich habe von dessen Inhalt nichts verstanden, sollte aber sofort unterschreiben. Woher soll ich wissen, dass das alles korrekt ist?
Karin Baur: Unterschreiben müssen Sie dieses Dokument überhaupt nicht. Sie sollten das auch nicht tun, weil es im Zweifelsfall gegen Sie verwendet werden könnte. Wenn Sie nicht verstehen, was in dem Dokument drinsteht, sollten Sie außerdem unbedingt nachfragen.
Anonymous: Hilft ein formales Beratungsprotokoll im Hinblick auf die Beratungsqualität dem Kunden wirklich weiter?
Bernd Brückmann: Das kann schlussendlich nur der Kunde beantworten. Wir bewerten die Qualität der Anlageberatung hinsichtlich der Beachtung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Sollten die gesetzlichen Vorgaben im Einklang mit den Qualitätsansprüchen des Kunden stehen, so hilft es ihm weiter.
Anlageziele und -wünsche müssen geeignet sein
Moderator: Uns haben auch einige Fragen zum Test an sich erreicht. Darunter auch diese:
Kleinsparer: Mich interessieren die Kriterien der Bewertung: Wer hat den „idealen Lösungsansatz“ (der laut Bericht von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse ja umgesetzt wurde) als solchen festgelegt und unter welchen Kriterien wurde dies entschieden?
Bernd Brückmann: Die Bewertungskriterien werden hausintern diskutiert. Einen einzigen Lösungsansatz gibt es in diesem Testfall nicht. Grundsätzlich wird die empfohlene Lösung hinsichtlich ihrer Eignung bezüglich der Anlageziele und -wünsche bewertet.
Bababo: Wie kommen sie zu einer so schlechten Beurteilung der Baden-Württembergischen Bank. Außer der Unterschrift für den Kunden war in meinem Beratungsprotokoll alles korrekt.
Karin Baur: Die schlechte Note der Baden-Württembergischen Bank kommt vor allem zustande, weil sie die Beratungsprotokolle nicht ausgehändigt hat.
Bernd Brückmann: Wenn Sie mit der Beratung der BW Bank zufrieden sind, gibt es keinen Anlass, die Bank zu wechseln.
Moderator: Eine Frage zum Finanzrahmen der Testkunden:
Morti: Lassen sich 35.000 Euro überhaupt sinnvoll im Wertpapierbereich anlegen? Mit diesem kleinen Betrag ist eine richtige Risikodiversifizierung nicht möglich, zumindest nicht mit Standardprodukten, die ich als Standardkunde angeboten bekomme.
Bernd Brückmann: In unserem Test lässt sich eine geeignete Diversifikation erreichen, indem das Geld auf Einlagen und Fonds verteilt wird. Ein Großteil des Geldes sollte in Einlagen fließen und der Rest des Geldes in Fonds. Bei diesen Fonds wären Aktienfonds möglich, die für sich eine Diversifikation von riskanten Aktien realisieren.
Karin Baur: Fonds kann man im Übrigen schon für wenig Geld bekommen.
Sichere und riskantere Anlagen mischen
Tiga: Die Prämisse des Kunden war „Geld definitiv zurück in 10 Jahren.“ Das ist bei keinem Aktienfonds garantiert. Wie können Sie so eine Empfehlung als richtig, aber Anlage in Bundesschatzbriefe als falsch ansehen? Es geht doch um Erfüllung des Kundenwunsches an erster Stelle.
Karin Baur: Wenn der Berater nur einen Aktienfonds empfohlen hat und sonst nichts, hat er eine schlechte Note bekommen. Gut war nur, wer eine Mischung aus sicheren und riskanteren Anlagen empfohlen hat. Dabei sollte der sichere Anteil der größere sein.
Moderator: Zurück zum Thema Beratung mit dieser Erfahrung von:
Klasse: Wir wurden bei der Commerzbank mit einer Risikobereitschaft von 40–70 Prozent eingestuft, obwohl wir kein so hohes Risiko haben wollten – nur, weil wir ein paar Aktien (Banken, RWE usw.) haben. Das ging nicht anders, sonst müssten wir erst Aktien verkaufen.
Bernd Brückmann: Die Risikoeinstufung bei Ihrem Depot ist nicht anders möglich, wenn Sie Aktien haben. Wenn Ihnen Aktien zu riskant erscheinen, können Sie sie jederzeit veräußern, unabhängig von der Risikoeinstufung Ihres Depots.
Falschberatung muss gegen den Bankberater geltend gemacht werden
Karin43: Ich habe 2008 die bei unten aufgeführten Fonds mit einer monatlichen Zahlung von je 100 Euro erworben. Als ich im Februar 2009 feststellte, dass ich so große Verluste erlitten habe, kündigte ich ab 1.3.2009 die beiden Verträge. Ich habe jedoch die Fonds nicht verkauft. Jetzt bekomme ich, obwohl ich die Verluste erlitten habe, auch noch eine Abrechnung, in der die DEKA Zinsen an das Finanzamt für die restliche Summe abgeführt hat. Ich habe seinerseits bei der Stadtsparkasse um eine sichere Anlage gebeten. Man empfahl mir deshalb die DEKA-Fonds, weil diese angeblich am sichersten sein sollten. Meine Fragen: Kann ich die DEKA für den Verlust verantwortlich machen? Muss ich für den Restbetrag auch noch Zinsen zahlen, obwohl ich keinen Gewinn erzielt habe?
Bernd Brückmann: Wenn Sie den Verdacht haben, falsch beraten worden zu sein, so können Sie dies nur gegenüber dem Berater oder der beratenden Bank geltend machen (nicht DEKA). Wahrscheinlich haben Sie Steuern auf Zins- und Dividendenerträge gezahlt, die unabhängig vom Verlust oder Gewinn des Fonds an das Finanzamt abzuführen sind.
Heinz: Von der damaligen Dresdner Bank bekam ich in 2006 die Empfehlung, den „Degi Europa“ als sicheren Fond zu kaufen. Inzwischen ist der Fond aus Liquiditätsgründen geschlossen. Im April bekam ich von der jetzigen Commerzbank ein Wertpapiervotum, in dem auf die Risiken und Verluste usw. hingewiesen wird mit dem Endergebnis, diesen Fond nicht zu verkaufen. Da aber der Nettoinventarwert ständig fällt und die Zukunft dieses Fond offen ist – unklar was passiert wenn er geöffnet wird – habe ich mich entschlossen, ihn über die Börse mit großen Verlusten zu verkaufen. Welche Möglichkeiten habe ich gegenüber der Bank wegen falscher Beratung etwas zu unternehmen? Ich möchte noch ergänzen, dass ich ein konservativer Anleger bin. Vielen Dank für ihre Antwort.
Bernd Brückmann: Auch in diesem Fall müssen Sie gegenüber der Bank nachweisen können, dass Sie falsch beraten worden sind. Erst dann besteht Aussicht auf Erfolg in dem Sinne, dass Sie Ihren entstandenen Schaden ersetzt bekommen.
Bank und Berater in der Prüfung
Andreas: Lässt sich eine Aussage treffen, ob die (fehlende) Qualität der Gespräche eher von der Bank oder vom Berater selbst abhängen? (Oder: Lässt sich von einem schlechten Ergebnis in diesem Test darauf schließen, dass diese Bank grundsätzlich eher schlecht berät?)
Bernd Brückmann: Grundsätzlich hängt die Qualität des Gespräches mit der Qualität des Beraters zusammen. Jedoch hat auch die Bank erheblichen Einfluss auf die Qualität des Beraters (beispielsweise durch Schulung). Wenn wir jedoch in mehreren Testgesprächen feststellen, dass kein Beratungsprotokoll ausgehändigt wurde, obwohl eines notwendig gewesen wäre, so kreiden wir dies eher der Bank als dem Berater an.
Franzi: Beim letzten Gespräch musste ich ein paar Fragen beantworten und wurde dann in eine Risiko-Stufe eingeteilt. Wie zuverlässig ist so eine Kategorisierung?
Bernd Brückmann: Von der Einstufung in eine Depotrisikoklasse hängt es ab, welche riskanten Anlagen Sie grundsätzlich kaufen können.
Karin Baur: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Einstufung passt, dann fragen Sie Ihren Berater doch mal ganz konkret, welche Verluste Sie mit den Produkten im schlimmsten Fall machen könnten. Dann können Sie sich das Risiko besser vorstellen.
Bernd Brückmann: Sie können in der höchsten Risikoklasse eingestuft werden und trotzdem durchweg sichere Anlagen erwerben. Deshalb sollten Sie sich vergewissern welche Risiken mit der jeweiligen Anlage verbunden sind.
Was bei einer hohen Depot-Risikoklasse passieren kann
Kama: Mache ich mich strafbar wenn die Bank meine Risikoklasse erfragt und ich für eine höhere Risikoklasse unterschreibe als es der Realität entspricht?
Karin Baur: Nein, Sie machen sich nicht strafbar. Es kann Ihnen aber passieren, dass Sie dann zu riskante Produkte verkauft bekommen. Das ist dann Ihr Problem.
Koschka: Mir wurden trotz Risikoklasse-Drei unterschiedliche Zertifikate verkauft, die demnächst mit hohem Verlust realisiert werden müssen. Ist das Schicksal, oder kann der Ombudsmann helfen?
Karin Baur: Das könnte durchaus ein Fall für den Ombudsmann sein.
Hellen57: Ich war bisher sonst sehr zufrieden mit meiner Bank und auch mit der Beratung. Gibt es auch positive Dinge, die Sie berichten können? Bisher geben Sie das Gefühl, dass ich keiner Bank und keinem Berater mehr trauen kann.
Bernd Brückmann: Wenn Sie zufrieden sind mit Ihrer Bank, gibt es aus unserer Sicht keinen Grund zu wechseln.
Karin Baur: Wenn die Banken immer die Protokolle ausgehändigt hätten, wären die Noten für die Anlageberatung besser ausgefallen.
Oft scheint es, dass es mehr um Verkauf geht als um Beratung
StoppLoss: Ist es richtig, dass die Banker vor Ort Vorgaben aus „Frankfurt“ erhalten, nach denen sie sich richten müssen? Bedeutet also, dass mir der beste Berater vor Ort nicht hilft, weil auch er mir verkaufen muss, was seine Bosse ihm vorgeben?!
Bernd Brückmann: Die Geschäftsvorgaben der Banken kennen wir nicht. Daher wissen wir auch nicht, welche Vorgaben sie haben. In vielen Testfällen haben wir jedoch den Verdacht, dass es mehr um den Verkauf als um eine Beratung geht.
Wolfgangshr: Wie kann ich sicher sein, dass der Berater unabhängig berät und nicht nur die Anlagen empfiehlt, die von seiner Bank ausgegeben werden?
Karin Baur: Die Gefahr, dass der Berater nicht unabhängig berät, besteht. Fragen Sie Ihren Berater, wie viel Provision die Bank für das Produkt bekommt, das sie Ihnen anbietet!
Wenn ein Beratungsprotokoll fällig ist
Blackfeet: Ich habe niemals nach einem Beratungsgespräch ein Gesprächsprotokoll bekommen. Ist das rechtens ?
Karin Baur: Das kommt darauf an welche Anlagen in dem Gespräch empfohlen wurden. Nur wenn Wertpapiere Gegenstand des Gespräches waren, muss der Berater ein Protokoll anfertigen.
Dragon: Wir habe in einer Bankberatung 2007 um Hilfe bei der Anlage einer größeren Summe gebeten. Aufgabe war eine Anlage mit mittlerem Risiko und permanenten Ausschüttungen, um davon ein Teil der Hypothek zu zahlen. Unter anderem wurde uns eine Schiffsbeteiligung und eine fondsgebundene Rentenversicherung verkauft. Im Nachhinein denken wir, dass die Provision im Vordergrund stand. Haben wir die Chance, aus den Versicherungen beziehungsweise der Schiffsbeteiligung ohne größere Verlust herauszukommen?
Karin Baur: Bei beiden Anlagen handelt es sich um eher riskante Anlageformen. Deshalb kann es sich lohnen, den Fall juristisch prüfen zu lassen.
Moderator: Eine Rückmeldung von Blackfeet:
Blackfeet: Es wurde sowohl über Fonds als auch über Aktien gesprochen.
Karin Baur: Dann wäre ein Beratungsprotokoll fällig gewesen.
StoppLoss: Warum prüft Finanztest nicht auch freie Berater?
Bernd Brückmann: Wer sagt Ihnen, dass wir die nicht auch prüfen? ;-)
Zum Anlagegespräch einen Zeugen mitnehmen
Kama: Was muss ich tun, um den Inhalt des Beratungsgespräch im Nachhinein nachweisen zu können?
Karin Baur: Wir empfehlen zu einem Anlagegespräch einen Zeugen mitzunehmen. Das sollte nicht der Ehepartner sein. Besser ist ein Freund oder eine Freundin.
Hoffi: Wieso werden mir immer wieder bei der SEB-Bank Produkte anderer Banken angeboten?
Karin Baur: Eigentlich ist das gar nichts schlechtes, wenn eine Bank nicht nur ihre hauseigenen, sondern auch andere Produkte anbietet. Auf diese Weise könnten Sie sogar bessere Produkte bekommen. Wenn aber wiederholt Ihnen der Berater ein Gespräch aufdrängt, obwohl Sie Execution Only wünschen, ist zu prüfen, ob nicht ein Wechsel der Filiale oder Bank hilft.
Moderator: Wir sind kurz vor Ende unseres Chats. Die leider letzten Fragen für heute:
Gloin: Sind die oft viel zu komplizierten Finanzprodukte von heute für „Normalverbraucher“ überhaupt noch zu empfehlen?
Karin Baur: Eine gute Frage. Es gibt zahlreiche Produkte, die so kompliziert sind, dass man wirklich nur die Finger davon lassen kann. Allerdings gibt es auch immer noch einfache Geldanlagen. Wir empfehlen Ihnen, nur das zu kaufen, was Sie verstehen.
Moderator: So, unsere Chatzeit ist auch leider schon um. Vielen Dank an die Chatterinnen und Chatter für die vielen Fragen und einen ganz besonderen Dank an unsere Experten für die Antworten. Wir entschuldigen uns bei allen Fragestellern, deren Beiträge wir aus Zeitgründen leider nicht berücksichtigen konnten. Das Transkript dieses Chats können Sie in Kürze auf test.de nachlesen. Das Chatteam wünscht allen Beteiligten noch einen schönen Tag.
Der Bankentest: Die Blamage geht weiter
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