09.11.2011

Chat Autoversicherung: test-Experten anworten

Chat Autoversicherung Meldung

Wie finden Autofahrer günstige Angebote für ihre Autoversicherung? Welche Leistungen sollte ein Tarif bieten? Hier die Antworten der Finanztest-Experten Beate-Kathrin Bextermöller und Michael Bruns auf Ihre Fragen im Chat auf test.de.

Jetzt geht's los

Moderator: So, es ist jetzt 13 Uhr. Hier im Chat begrüße ich jetzt Beate-Kathrin Bextermöller und Michael Bruns. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen und die Fragen unserer Chatterinnen und Chatter beantworten. Gleich die erste Frage an unsere Gäste: Wie sieht es aus, wollen wir starten?

Beate-Kathrin Bextermöller / Michael Bruns: Ja, wir freuen uns auf den Chat!

Die Top3-Fragen

Moderator: Vor dem Chat hatten die Leser und Leserinnen bereits die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu bewerten. Hier die Top1-Frage aus dem Prechat:

Bolide: Für wen, beziehungsweise für welches Fahrzeug ist eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll?

Michael Bruns: Die Vollkasko-Versicherung ist sinnvoll für teure Autos, also in erster Linie Neuwagen und hochwertige Gebrauchte. Als Faustregel kann man sagen, dass bei einem neuen Auto nach etwa 3 bis 5 Jahren die Vollkasko abgewählt werden kann. Bei langjährig unfallfreien Fahrern kann es allerdings sein, dass die Vollkasko kaum mehr kostet als die eigentlich billigere Teilkasko.

Beate-Kathrin Bextermöller: Das liegt daran, dass es im Gegensatz zur Teilkasko in der Vollkasko eine Belohnung für unfallfreies Fahren gibt in Form der jährlichen Weiterstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse.

Moderator: Und die Top2-Frage:

Matze: Ich fahre in Schadenfreiheitsklasse 26 und habe bei meiner Versicherung den zuschlagsfreien Rabattretter, der bei einem ersten Schadenfall zwar eine Rückstufung nicht verhindert, aber den Beitragssatz bei 30% stabil hält. Macht aus Ihrer Sicht für mich ein zusätzlicher, zuschlagspflichtiger Rabattschutz Sinn? Nur im Fall von eventuell mehreren Schäden?

Beate-Kathrin Bextermöller: Da Sie Ihren Rabatt-Retter noch nicht in Anspruch genommen haben, hat dieser ja noch volle Gültigkeit, so dass sich der Rabattschutz, der sich vor allem für Fahrer in niedrigeren Schadenfreiheitsklassen eignet und oft kostenpflichtig ist, für Sie eigentlich derzeit nicht lohnt.

Moderator: Und die Top3-Frage:

Onefortwo: Wenn ein Ehepaar viele Jahre ein gemeinsam genutztes Auto hatte, kann im Falle einer Trennung einer den Schadenfreiheitsrabatt in voller Höhe weiter führen, der andere muss mit 140% von vorne anfangen. Das ist absolut nicht mehr zeitgemäß und bestraft die gemeinsame Nutzung. Gibt es andere, gerechtere Möglichkeiten? Wenn ja, welche? Naheliegend wäre zum Beispiel eine Aufteilung, das heißt beide fahren mit einem zu definierenden mittleren Schadenfreiheits-Niveau weiter.

Beate-Kathrin Bextermöller: Der eine Fahrer behält den erreichten Schadenfreiheitsrabatt, der andere steigt in der Regel mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein. Es sei denn, ein Versicherer bietet ihm eine Sondereinstufung. So gibt es Versicherer, die den erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt auch für den Getrenntlebenden oder den Geschiedenen anrechnen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die große Übersichtstabelle unseres aktuellen Tests Autoversicherung, in der solche Besonderheiten der Tarife aufgelistet sind.

Schadenfreiheitsklassen

Moderator: Und hier kommt eine aktuelle Frage aus dem Chat:

ELane: Es gibt ja neue Einstufungen bei den Schadenfreiheitsklassen. Gibt es eine eindeutige Zuordnung? Woran erkenne ich, ob meine nächste Rechnung und die Schadenfreiheitsklasse stimmt?

Michael Bruns: In der Rechnung müssen die bisherige und die neue Schadenfreiheitsklasse genannt werden. Wenn Sie in dem alten Vertrag bleiben, bleibt es auch bei der bisherigen Schadenfreiheits-Staffel.

Finanztest-abo: Wie wird bei neu-Schadenfreiheitsklasse 35 statt bisher Schadenfreiheitsklasse 25 nachgewiesen, dass 35 schadenfreie Jahre bestehen, wenn ein- oder zwei Mal im Laufe der Jahre der Versicherer gewechselt worden ist?

Michael Bruns: Da können Sie Ihren Versicherer fragen, er kennt das sogenannte Rabatt-Grundjahr, aus dem sich die Zahl Ihrer schadenfreien Jahre ableiten lässt.

Susi8580: Was bedeutet "schadenfreie Jahre" genau? Wir hatten zum Beispiel 2010 einen Wildunfall und dieses Jahr einen Steinschlag, weswegen die Frontscheibe gewechselt wurde. Beides wurde von der Teilkasko übernommen. Hat das nachteilige Auswirkungen beim Berechnen der künftigen Versicherungsgebühr?

Beate-Kathrin Bextermöller: Da die Schadenfreiheitsklassen – mit wenigsten Ausnahmen – für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht und die Vollkasko gelten, die von Ihnen beschriebenen Schadenfälle aber über die Teilkasko reguliert wurden, werden sie wegen der beiden Schadenfälle nicht zurückgestuft. In der Teilkasko gibt es in der Regel keinen Schadenfreiheitsrabatt, da die hier versicherten Gefahren meist nicht durch Ihr persönliches Fahrverhalten beeinflusst werden können.

Autoliebhaber: Kann ich mein Erstfahrzeug mit Schadenfreiheitsklasse 26 im nächsten Jahr mit meinem Zweitfahrzeug Schadenfreiheitsklasse 3 tauschen, also das Erstfahrzeug nun als Zweitwagen mit Schadenfreiheitsklasse 3 anmelden?

Beate-Kathrin Bextermöller: Es ist ein reines Rechenexempel und hängt stark davon ab, in welche Typklasse das jeweilige Fahrzeug eingestuft ist. Das Auto mit der höheren Typklasse sollte in der niedrigeren SF-Klasse angemeldet werden. In der Regel kann man die beiden Fahrzeuge tauschen.

Honeymoon: Gibt es eine Tabelle, aus der man ersehen kann, in welcher Zeitspanne (Jahre) die Prozente sinken?

Michael Bruns: Die Versicherer schreiben diese Rabattstaffeln in die Versicherungsbedingungen; meist stützen sie sich dabei auf ein Muster des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Viele arbeiten aber mit selbstentwickelten Staffeln, die davon abweichen.

Loewe99999: Viele Versicherer bieten mittlerweile eine Erhöhung der Schadenfreiheitsstufen bis auf Schadenfreiheitsklasse 35 an. Aber welche Auswirkungen hat das bei einem Unfall? Bislang war die Rückstufung ab Schadenfreiheitsklasse 25 sehr kundenfreundlich. Bei einem Unfall aus Schadenfreiheitsklasse 25 nach Schadenfreiheitsklasse 23. Wie sieht die Rückstufungspraxis der Versicherer künftig aus?

Michael Bruns: Die Rückstufungspraxis ähnelt sich zwar, ist aber letzten Endes doch bei jedem Versicherer unterschiedlich. Meist ist es aber so, dass ein eventueller Preisvorteil, den Sie durch die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 35 bekommen, durch einen Schadensfall umgehend wieder aufgehoben wird, da im neuen Rabattsystem der Rabattretter entfällt. Dieser sorgt im alten System dafür, dass Sie trotz der Rückstufung denselben Beitragssatz zahlen wie zuvor.

Rabattschutz und Rabattretter

Herta2202: Erklären Sie mir bitte den Unterschied zwischen dem Rabattschutz und dem Rabattretter?

Michael Bruns: Den Rabattretter haben Sie meist ab Schadenfreiheitsklasse 25 gratis im Vertrag, je nach Tarif. Der Rabattschutz hingegen ist in der Regel nur gegen Aufpreis erhältlich, und dann meist ab Schadenfreiheitsklasse 4 aufwärts.

Übertragung des Rabatts

Kaci: Mein Vater ist gerade verstorben und ich möchte als Tochter seine "Prozente" (Schadenfreiheitsrabatt) übernehmen. Seine Versicherung ist zum Ablauf des Jahres gekündigt. Ich warte nur auf Bestätigung. Ist es besser, eine andere Versicherung zu finden, wegen dem Nachweis der Fahrpraxis? Und wie gebe ich dies an? (Seine Prozente und den Besitz des Führerscheins meinerseits.)

Beate-Kathrin Bextermöller: Sie können den von Ihrem Vater erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt nur übernehmen, wenn Sie nachweisen, dass dieser Rabatt gemeinsam erfahren wurde. Der Versicherer wird den Rabatt maximal in einer Höhe zulassen, die der Dauer Ihres Führerscheinbesitzes entspricht.

RudiSFR: Ist die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes auch auf Verwandte (Neffen) möglich? Wird dies von Versicherern unterschiedlich behandelt?

Beate-Kathrin Bextermöller: An wen die Schadenfreiheitsrabatt-Übertragung zugelassen wird, steht in den Versicherungsbedingungen. Meist handelt es sich bei diesem Personenkreis um Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte ersten Grades.

Einstufung eines Zweitwagens

Hardy: Wie hoch wird ein Zweitwagen eingestuft? Welche Kriterien spielen bei der Einstufung eine Rolle? Ist es unter Umständen günstiger, das zweite (neue) Fahrzeug als Erstfahrzeug einzustufen und das Bisherige als Zweitfahrzeug?

Beate-Kathrin Bextermöller: In der Regel kommt der Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse 1/2, bisher meist 140 Prozent Beitragssatz. Viele Versicherer lassen auch Sondereinstufungen zu. Diese gelten allerdings nur so lange, wie der Vertrag bei diesem Versicherer läuft. Ansonsten gelten gleiche Kriterien für die Betragshöhe wie für das Erstfahrzeug. Das heißt: Wer fährt, wie alt sind die Fahrer, wie viele Kilometer im Jahr werden gefahren, gibt es eine Garage und so weiter.

Michael Bruns: Welcher Versicherer welche Sondereinstufungen zulässt, können Sie in der großen Übersichtstabelle unseres aktuellen Tests Autoversicherung nachschauen.

Wahnfried.Honke: Gibt es einen Tarifrechner, der die Erstversicherung berücksichtigt. Der Zweitwagen sollte die gleiche Schadenfreiheitstufe haben. Dabei soll der Tarif selbstständig agieren, um ein Hochstufen (bei Schadensregulierung) des Erstwagens zu verhindern.

Beate-Kathrin Bextermöller: Auch bei dieser Frage möchten wir auf unseren aktuellen Test Autoversicherung verweisen. Hier kann man genau sehen, welcher Versicherer für Zweitwagen, Lebenspartner oder Kinder des Versicherungsnehmers von der Norm abweichende Sondereinstufungen zulässt.

Elinke: Ich habe meinen Zweitwagen abgemeldet und den Schadenfreiheitsrabatt auf meinen Sohn übertragen. Erhalte ich bei einer Neuanmeldung eines Zweitwagens einen Schadenfreiheitsrabatt (laut Finanztest "Bestmögliche Ersteinstufung für Zweitwagen maximal in Schadenfreiheitsrabatt...“) oder ist das nach einer Schadenfreiheitsrabatt-Übertragung nicht möglich?

Beate-Kathrin Bextermöller: Der neue Zweitwagen erhält in der Regel wieder die Schadenfreiheitsklasse 1/2, es sei denn, der Versicherer sieht eine Sondereinstufung vor. Diese Sondereinstufungen gelten so lange, wie der Vertrag bei dem Versicherer läuft. Bei einem Wechsel werden dem neuen Versicherer wieder nur die schadenfreien Jahre und die Schadenfälle mitgeteilt.

Susi8580: Wir haben uns in diesem Jahr einen Zweitwagen zugelegt, dieser wurde bei unserer Versicherung mit Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, obwohl mein Mann beim Erstwagen Schadenfreiheitsklasse 13 hat. Jetzt habe ich im Vergleich gesehen, dass andere Versicherer auch den Zweitwagen günstiger einstufen. Wenn wir jetzt beide Verträge kündigen und zu so einer Versicherung wechseln, bekommt der Zweitwagen dann dort die günstigere Einstufung oder bleibt es bei Schadenfreiheitsklasse 1/2?

Michael Bruns: Wie gesagt, Zweitwagen werden üblicherweise mit Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, eine Versicherungsgesellschaft kann jedoch davon abweichen. Es ist also durchaus einen Versuch wert, mal anderswo danach zu fragen. Einige Versicherer zaubern dann individuelle Sonderrabatte aus dem Hut, mit denen Sie eventuell günstiger fahren. Gerade in diesem Jahr lohnt ein Preisvergleich besonders.

Dienstwagen

Braunschweiger: Nach Rückgabe des Dienstwagens steht für mich der Neuabschluss einer Versicherung an. Ein Zweitwagen ist vorhanden. Gibt es ein optimales Vorgehen? Oder spezielle Konditionen bei Versicherern?

Beate-Kathrin Bextermöller: Manche Versicherer lassen es zu, dass der aus dem Dienstfahrzeug erfahrene Schadenfreiheitsrabatt auf den Fahrer übertragen werden kann. Dies setzt allerdings fast immer voraus, dass der Arbeitgeber den Schadenfreiheitsrabatt "abtritt". Vielleicht ist dies möglich.

Tarifrechner der Stiftung Warentest

Wahnfried.Honke: Ich vergleiche seit Jahren die verschiedenen Angebote über mehrere Tarifrechner. Dieses Jahr fällt mir ein Preisunterschied von bis zu 57% auf. Meine Eingaben erfolgen mit den gleichen Angaben. Werden die bisherigen Tarifrechner von der Versicherungswirtschaft manipuliert, beziehungsweise stimmt es wirklich, dass nicht alle Rechner die besten Ergebnisse liefern können?

Michael Bruns: Es gibt zahlreiche Tarifrechner im Internet. Einige werden von den Versicherern selbst betrieben. Nicht jeder Versicherer ist in allen Portalen vertreten, vielmehr gibt es große Lücken, so dass Sie keine komplette Übersicht über den Markt erhalten. Die Stiftung Warentest bietet einen unabhängigen Preisvergleich: die Analyse Autoversicherung. Auch hier machen nicht alle Versicherer mit, wir nennen jedoch die Gesellschaften, die sich weigern.

Honeymoon: In einer aktuellen Verbraucherinfosendung im Fernsehen haben die Tarifrechner im Internet nicht gut abgeschnitten. Können Sie einen Tarifrechner empfehlen?

Michael Bruns: Wir bieten unseren eigenen Tarifrechner an. Diese Analyse Autoversicherung kostet zwar 16 Euro, ist aber dafür objektiv und unabhängig von den Anbietern.

Wechsel des Tarifs oder Versicherers

Greenhorn: Macht es Sinn, jetzt den Versicherungsvertrag "neu" beim gleichen (günstigeren) Versicherer abzuschließen, um bessere Konditionen zu erhalten?

Beate-Kathrin Bextermöller: Bislang sind Sie Bestandskunde. Die Beitragskalkulation ist unter anderem abhängig von den Berechnungen eines Treuhänders. Für Neuverträge sind die Versicherer in der Gestaltung freier. Insofern kann es sich durchaus lohnen, in einen anderen, neuen Tarif Ihres Versicherers umzusteigen. Dies macht nur Sinn, wenn es preiswerter wird und vor allem, wenn auch die Leistungen stimmen.

Rmader@pueckler: Die Möglichkeit des Wechsels des Versicherers erscheint mir zu kompliziert, da das Zeitfenster zwischen der Mitteilung über den Versicherungsbetrag für das nächste Jahr und dem letzten Wechseltermin einfach zu knapp ist. Wie löst man diese Aufgabe?

Moderator: Und noch eine zweite Frage zu dem Thema:

HeinzS: Wie lange sollte man warten, bis man den Versicherer ultimativ auffordert, endlich die neue Beitragsrechnung zuzusenden? Ich muss jedesmal bis kurz vor Ultimo warten, um mich dann ganz schnell entscheiden zu müssen.

Beate-Kathrin Bextermöller: Für die meisten Verträge gilt, dass die "ordentliche Kündigung" bis spätestens 30.11. beim Versicherer sein muss. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, "außerordentlich" zu kündigen. Nämlich zum Beispiel dann, wenn es sich bei der Beitragsrechnung um eine Preiserhöhung handelt. Daraus ergibt sich eine Kündigungsmöglichkeit innerhalb eines Monats nach Mitteilung des Schreibens.

Michael Bruns: Wenn also Ihr Versicherer erst Ende November oder gar im Dezember die Rechnung verschickt und der Preis gestiegen ist, haben Sie einen Monat ab dem Zugang des Schreibens Zeit, zu kündigen.

Beate-Kathrin Bextermöller: Bitten Sie zur Sicherheit um eine Kündigungsbestätigung. Wer ganz sicher gehen will, sendet die Kündigung per Einschreiben.

Zweitwohnsitz, Elektromobilität, geringe Fahrleistung

Zweitwohnsitz: Darf ein privates Fahrzeug auf den Zweitwohnsitz angemeldet werden?

Beate-Kathrin Bextermöller: Das Fahrzeug muss da angemeldet werden, wo der regelmäßige Standort des Fahrzeugs ist, das heißt, von welchem Standort aus es überwiegend genutzt wird. [Update 14.11.2011] Gemeint ist der Hauptwohnsitz.

Holle 1: Das Thema "Elektromobilität" greift immer mehr um sich – nicht nur in den Medien. Doch wer sich mit der Thematik näher beschäftigen will, stößt schnell an informelle Grenzen. Beispiel: Beim ADAC in München konnte man mir auf Anfrage leider keine Auskunft darüber geben, wer denn zum Beispiel überhaupt Elektromobile versichert. Nach meinen Informationen jedenfalls, tun das nämlich längst nicht alle Kfz-Versicherer. Wer kann weiterhelfen?

Beate-Kathrin Bextermöller: Für unseren aktuellen Test Autoversicherung haben wir speziell für test.de weitere Modellfälle gebildet. Dazu gehört auch eine Übersicht günstiger Tarife für Elektrofahrzeuge, vielleicht können Sie sich hieran orientieren.

Sijo: Ich fahre circa 60 Jahre unfallfrei, jetzt nur noch äußerst selten. Im Stadtverkehr kaum, sondern vorwiegend in den Urlaub. Da der dieses Jahr ausgefallen ist, bin ich kaum einhundert Kilometer gefahren, bezahle aber genau so viel Haftpflicht wie jemand, der täglich Auto fährt. Meine Frage: Gibt es eine Versicherung, die eine so geringe Fahrleistung im Beitrag berücksichtigt?

Beate-Kathrin Bextermöller: Man sollte nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Versicherer extrem niedrige Fahrleistungen im Jahr rabattieren, im Gegenteil, bei 100 km im Jahr müssten Sie eventuell damit rechnen, dass hier ein Zuschlag gezahlt werden muss. Der Versicherer unterstellt dann mangelnde Fahrpraxis.

Das Schlusswort

Moderator: So, die Chat-Zeit ist auch schon fast um: Wollen Sie noch ein kurzes Schlusswort an die User richten?

Michael Bruns: Der Markt für Kraftfahrzeug-Versicherungen ist heiß umkämpft, der Konkurrenzdruck für die Anbieter groß. Daher lohnt sich ein Preisvergleich, und das in diesem Jahr ganz besonders, da einige Versicherer mit einem neuen Rabattsystem an den Markt gehen. Das neue System bietet in jeder SF-Stufe günstigere Prozentsätze. Aber in Euro und Cent können die Beiträge dort trotzdem deutlich teurer sein. Das heißt: Wer Preise vergleicht, darf sich nicht von Prozentsätzen blenden lassen, sondern sollte auf den Endpreis achten. Die Stiftung Warentest hilft beim Vergleich mit dem aktuellen Test Autoversicherung und der individuellen Analyse Autoversicherung.

Beate-Kathrin Bextermöller: Es waren viele interessante Fragen, es hat wie immer sehr viel Spaß gemacht. Vielen Dank.

Moderator: Das waren 60 Minuten test.de-Expertenchat. Vielen Dank an die User für die vielen Fragen, die wir aus Zeitgründen leider nicht alle beantworten konnten. Vielen Dank auch an Beate-Kathrin Bextermöller und Michael Bruns, dass Sie sich die Zeit für die User genommen haben.

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