Holzkohlegrills und Grillkohlen dürfen nur im Freien verwendet werden, auch wenn die Werbung anderes behauptet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und die deutschen Giftinformationszentren weisen erneut auf die Gefahr von schweren Vergiftungen durch geruchlose Brandgase hin, wenn in Innenräumen gegrillt oder nur die Restwärme eines Grills als Heizquelle genutzt wird.
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