Knapp drei Viertel der Bundesbürger wissen wenig über die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge, viele wissen sogar gar nichts davon. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag des Versicherers Hannoversche. Nur rund ein Viertel der Befragten wusste, dass Altersvorsorge über den Betrieb immer steuerlich gefördert wird.
Die Beiträge für eine Betriebsrente sind im Jahr 2011 bis zur Obergrenze von 2 640 Euro pro Jahr von Steuern und Sozialabgaben befreit, im Jahr 2012 steigt dieser Betrag auf 2 688 Euro. Weitere 1 800 Euro bleiben steuerfrei, sind allerdings sozialabgabenpflichtig.
Im Alter muss die Betriebsrente versteuert werden. Gesetzlich Versicherte müssen außerdem Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Trotzdem erzielen Sparer mit einer Betriebsrente bessere Renditen als mit einer vergleichbaren nicht geförderten Altersvorsorge.
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