Betriebsrente: Bei Kündigung volles Geld zurück
Wer eine Betriebsrente per Entgeltumwandlung anspart, muss mindestens das eingezahlte Geld herausbekommen, wenn er den Vertrag kündigt. Damit gab das Landesarbeitsgericht München einer Frau Recht, die über drei Jahre 6 230 Euro eingezahlt hatte, beim Jobwechsel aber nur 639 Euro zurückbekam. Der Rest ging als Provision an die Lebensversicherung. Die Richter hingegen entschieden: Bei steuerlich geförderten Betriebsrenten muss immer der eingezahlte Betrag erstattet werden. Genau das ist sonst bei Lebens- und Rentenpolicen nicht üblich – auch nicht bei privat angesparten. Vielmehr wird die Provision von den ersten Beiträgen abgezogen. Deshalb sammelt sich zu Anfang meist kein Guthaben im Vertrag. Die Verluste soll nun der Arbeitgeber tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen (Az. 4 Sa 1152 06).
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