Zurück zum Artikel

Varianten der staatlichen Förderung

15.10.2002
Typ Einzahlung Auszahlung /
Besteuerung
Höhe Besteuerung /
Sozialabgaben
Direkt-
versicherung
2002 bei Anlage von 1%
des individuellen
Bruttoeinkommens
Riester-Förderung
mit 38 Euro staatlicher
Zulage pro
Erwachsenen,
46 Euro pro Kind.
Steuerfreistellung über
Sonderausgabenabzug:
2002 bis 525 Euro.
Steuerfreier Höchstbetrag
steigt bis 2008 auf 2.100
Euro. Zulagen werden von
Steuerersparnis abge-
zogen,sozialab-
gabenpflichtig.
Steuerpflichtig als
sonstige Einkünfte.
Bis 1.752 Euro jährlich
(in Gruppenverträgen im
Einzelfall bis zu
2.148 Euro).
Pauschalbesteuerung mit
21,1% inklusive
Solidarzuschlag,
bei Einmalzahlung
aus Sonderleistung
(Weihnachts- oder
Urlaubsgeld)
bis 2008 sozialab-
gabenfrei.
Einmalige Kapitalleistung
steuerfrei, bei Renten-
zahlung Ertragsanteil-
besteuerung (z. B.
27 % bei Renten-
beginn mit 65 Jahren).
Pensionskasse 2002 bei Anlage von
1% des individuellen
Bruttoeinkommens
Riester-Förderung
mit 38 Euro staatlicher
Zulage pro
Erwachsenen, 46
Euro pro Kind.
Steuerfreistellung über
Sonderausgabenabzug:
2002 bis 525 Euro.
Steuerfreier Höchst-
betrag steigt bis 2008
auf 2.100 Euro.
Zulagen werden
von Steuerersparnis
abgezogen, sozialab-
gabenpflichtig.
Steuerpflichtig als
sonstige Einkünfte.
Bis 4 % der Beitrags-
bemessungsgrenze in
der Rentenversicherung
(West): 2.160 Euro im
Jahr 2002. Obergrenze
gilt auch für die neuen
Bundesländer.
Einzahlungen bis zu
dieser Obergrenze
steuer- und bis 2008
sozialabgabenfrei.
Steuerpflichtig als
sonstige Einkünfte.
Bis 1.752 Euro
jährlich (in Gruppen-
verträgen im Einzelfall
bis zu 2.148 Euro),
sofern vorhergehender
Förderweg aus-
geschöpft ist.
Pauschalbesteuerung mit
21,1% inklusive
Solidarzuschlag,
bei Einmalzahlung
aus Sonderleistung
(Weihnachts- oder
Urlaubsgeld) bis 2008
sozialabgabenfrei.
Einmalige Kapital-
leistung steuerfrei,
bei Rentenzahlung
Ertragsanteil-
besteuerung (z. B. 27%
bei Rentenbeginn
mit 65 Jahren).
Pensionsfonds 2002 bei Anlage von
1% des individuellen
Bruttoeinkommens
Riester-Förderung mit
38 Euro staatlicher
Zulage pro Erwachsenen,
46 Euro pro Kind.
Steuerfreistellung über
Sonderausgabenabzug:
2002 bis 525 Euro.
Steuerfreier Höchst-
betrag steigt bis
2008 auf 2.100 Euro
an. Zulagen werden von
Steuerersparnis abge-
zogen, sozialabga-
benpflichtig.
Steuerpflichtig als
sonstige Einkünfte.
Bis 4% der Beitrags-
bemessungsgrenze
in der Renten-
versicherung
(West): 2.160 Euro im
Jahr 2002. Obergrenze
gilt auch für die
neuen Bundesländer.
Einzahlungen bis zu
dieser Obergrenze
steuer- und bis 2008
sozialabgabenfrei.
Steuerpflichtig als
sonstige Einkünfte.
Unterstützungs-
kasse
Unbegrenzt. Steuerfrei, bis 4% der
Beitragsbemessungs-
grenze in der Renten-
versicherung (West,
gilt hier aber auch für
neue Bundesländer)
sozialabgabenfrei.
Steuerpflichtig, ab-
züglich des Versorgungs-
freibetrags von derzeit
3.072 Euro jährlich
und der Werbungs-
kostenpauschale von
1.044 Euro.
Direktzusage Unbegrenzt. Steuerfrei, bis 4% der
Beitragsbemessungs-
grenze in der Renten-
versicherung (West,
gilt hier aber auch für
neue Bundesländer)
sozialabgabenfrei.
Steuerpflichtig, ab-
züglich des Versorgungs-
freibetrags von derzeit
3.072 Euro jährlich
und der Werbungs-
kostenpauschale
von 1.044 Euro.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Tipps