
| Typ | Einzahlung |
Auszahlung / Besteuerung |
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| Höhe |
Besteuerung / Sozialabgaben |
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Direkt- versicherung |
2002 bei Anlage von 1% des individuellen Bruttoeinkommens Riester-Förderung mit 38 Euro staatlicher Zulage pro Erwachsenen, 46 Euro pro Kind. |
Steuerfreistellung über Sonderausgabenabzug: 2002 bis 525 Euro. Steuerfreier Höchstbetrag steigt bis 2008 auf 2.100 Euro. Zulagen werden von Steuerersparnis abge- zogen,sozialab- gabenpflichtig. |
Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. |
| Bis 1.752 Euro jährlich (in Gruppenverträgen im Einzelfall bis zu 2.148 Euro). |
Pauschalbesteuerung mit 21,1% inklusive Solidarzuschlag, bei Einmalzahlung aus Sonderleistung (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) bis 2008 sozialab- gabenfrei. |
Einmalige Kapitalleistung steuerfrei, bei Renten- zahlung Ertragsanteil- besteuerung (z. B. 27 % bei Renten- beginn mit 65 Jahren). |
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| Pensionskasse | 2002 bei Anlage von 1% des individuellen Bruttoeinkommens Riester-Förderung mit 38 Euro staatlicher Zulage pro Erwachsenen, 46 Euro pro Kind. |
Steuerfreistellung über Sonderausgabenabzug: 2002 bis 525 Euro. Steuerfreier Höchst- betrag steigt bis 2008 auf 2.100 Euro. Zulagen werden von Steuerersparnis abgezogen, sozialab- gabenpflichtig. |
Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. |
| Bis 4 % der Beitrags- bemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West): 2.160 Euro im Jahr 2002. Obergrenze gilt auch für die neuen Bundesländer. |
Einzahlungen bis zu dieser Obergrenze steuer- und bis 2008 sozialabgabenfrei. |
Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. |
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| Bis 1.752 Euro jährlich (in Gruppen- verträgen im Einzelfall bis zu 2.148 Euro), sofern vorhergehender Förderweg aus- geschöpft ist. |
Pauschalbesteuerung mit 21,1% inklusive Solidarzuschlag, bei Einmalzahlung aus Sonderleistung (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) bis 2008 sozialabgabenfrei. |
Einmalige Kapital- leistung steuerfrei, bei Rentenzahlung Ertragsanteil- besteuerung (z. B. 27% bei Rentenbeginn mit 65 Jahren). |
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| Pensionsfonds | 2002 bei Anlage von 1% des individuellen Bruttoeinkommens Riester-Förderung mit 38 Euro staatlicher Zulage pro Erwachsenen, 46 Euro pro Kind. |
Steuerfreistellung über Sonderausgabenabzug: 2002 bis 525 Euro. Steuerfreier Höchst- betrag steigt bis 2008 auf 2.100 Euro an. Zulagen werden von Steuerersparnis abge- zogen, sozialabga- benpflichtig. |
Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. |
| Bis 4% der Beitrags- bemessungsgrenze in der Renten- versicherung (West): 2.160 Euro im Jahr 2002. Obergrenze gilt auch für die neuen Bundesländer. |
Einzahlungen bis zu dieser Obergrenze steuer- und bis 2008 sozialabgabenfrei. |
Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. |
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Unterstützungs- kasse |
Unbegrenzt. | Steuerfrei, bis 4% der Beitragsbemessungs- grenze in der Renten- versicherung (West, gilt hier aber auch für neue Bundesländer) sozialabgabenfrei. |
Steuerpflichtig, ab- züglich des Versorgungs- freibetrags von derzeit 3.072 Euro jährlich und der Werbungs- kostenpauschale von 1.044 Euro. |
| Direktzusage | Unbegrenzt. | Steuerfrei, bis 4% der Beitragsbemessungs- grenze in der Renten- versicherung (West, gilt hier aber auch für neue Bundesländer) sozialabgabenfrei. |
Steuerpflichtig, ab- züglich des Versorgungs- freibetrags von derzeit 3.072 Euro jährlich und der Werbungs- kostenpauschale von 1.044 Euro. |