
| Je nach Form der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Arten der Besteuerung ihrer Beiträge wählen, aber die einzelnen Wege auch kombinieren. | ||
|---|---|---|
| Einzahlung | Auszahlung | |
| Höhe |
Besteuerung / Sozialabgaben |
Besteuerung |
| Direktversicherung | ||
| 2002 bei Anlage von 1 Prozent des individuellen Bruttoeinkommens Riester-Förderung mit 38 Euro staatlicher Zulage pro Erwachsenen, 46 Euro pro Kind. | Steuerfreistellung über Sonderausgabenabzug: 2002 bis 525 Euro. Steuerfreier Höchstbetrag steigt bis 2008 auf 2 100 Euro. Zulagen werden von Steuerersparnis abgezogen, sozialabgabenpflichtig. | Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. |
| Bis 1 752 Euro jährlich (in Gruppenverträgen im Einzelfall bis zu 2 148 Euro). | Pauschalbesteuerung mit 21,1 Prozent inklusive Solidarzuschlag, bei Einmalzahlung aus Sonderleistung (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) bis 2008 sozialabgabenfrei. | Einmalige Kapitalleistung steuerfrei, bei Rentenzahlung Ertragsanteilbesteuerung (z. B. 27 Prozent bei Rentenbeginn mit 65 Jahren). |
| Pensionskasse | ||
| 2002 bei Anlage von 1 Prozent des individuellen Bruttoeinkommens Riester-Förderung mit 38 Euro staatlicher Zulage pro Erwachsenen, 46 Euro pro Kind. | Steuerfreistellung über Sonderausgabenabzug: 2002 bis 525 Euro. Steuerfreier Höchstbetrag steigt bis 2008 auf 2 100 Euro. Zulagen werden von Steuerersparnis abgezogen, sozialabgabenpflichtig. | Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. |
| Bis 4 Prozent der Beitrags-bemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West): 2 160 Euro im Jahr 2002. Obergrenze gilt auch für die neuen Bundesländer. | Einzahlungen bis zu dieser Obergrenze steuer- und bis 2008 sozialabgabenfrei. |
Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. |
| Bis 1 752 Euro jährlich (in Gruppenverträgen im Einzelfall bis zu 2 148 Euro), sofern vorhergehender Förderweg ausgeschöpft ist. | Pauschalbesteuerung mit 21,1 Prozent inklusive Solidarzuschlag, bei Einmalzahlung aus Sonderleistung (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) bis 2008 sozialabgabenfrei. | Einmalige Kapitalleistung steuerfrei, bei Rentenzahlung Ertragsanteilbesteuerung (z. B. 27 Prozent bei Rentenbeginn mit 65 Jahren). |
| Pensionsfonds | ||
| 2002 bei Anlage von 1 Prozent des individuellen Bruttoeinkommens Riester-Förderung mit 38 Euro staatlicher Zulage pro Erwachsenen, 46 Euro pro Kind. | Steuerfreistellung über Sonderausgabenabzug: 2002 bis 525 Euro. Steuerfreier Höchstbetrag steigt bis 2008 auf 2 100 Euro an. Zulagen werden von Steuerersparnis abgezogen, sozialabgabenpflichtig. | Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. |
| Bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West): 2 160 Euro im Jahr 2002. Obergrenze gilt auch für die neuen Bundesländer. | Einzahlungen bis zu dieser Obergrenze steuer- und bis 2008 sozialabgabenfrei. |
Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. |
| Unterstützungskasse | ||
| Unbegrenzt. | Steuerfrei, bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West, gilt hier aber auch für neue Bundesländer) sozialabgabenfrei. | Steuerpflichtig, abzüglich des Versorgungsfreibetrags von derzeit 3 072 Euro jährlich und der Werbungskostenpauschale von 1 044 Euro. |
| Direktzusage | ||
| Unbegrenzt. | Steuerfrei, bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West, gilt hier aber auch für neue Bundesländer) sozialabgabenfrei. | Steuerpflichtig, abzüglich des Versorgungsfreibetrags von derzeit 3 072 Euro jährlich und der Werbungskostenpauschale von 1 044 Euro. |
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