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Staatliche Förderung in mehreren Varianten

finanztest 11/2002

Je nach Form der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer zwischen verschiedenen ­Arten der Besteuerung ihrer Beiträge wählen, aber die einzelnen Wege auch kombinieren.
Einzahlung Auszahlung
Höhe Besteuerung /
Sozialabgaben
Besteuerung
Direkt­versicherung
2002 bei Anlage von 1 Prozent des individuellen Bruttoeinkommens Riester-Förderung mit 38 Euro staat­licher Zulage pro Erwachsenen, 46 Euro pro Kind. Steuerfreistellung über Sonderausgabenabzug: 2002 bis 525 Euro. Steuerfreier Höchstbetrag steigt bis 2008 auf 2 100 Euro. Zulagen werden von Steuerersparnis ab­gezogen, sozialabgabenpflichtig. Steuerpflichtig als ­sonstige Einkünfte.
Bis 1 752 Euro jährlich (in Gruppenverträgen im Einzelfall bis zu 2 148 Euro). Pauschalbesteuerung mit 21,1 Prozent inklusive Solidarzuschlag, bei Einmalzahlung aus Sonderleistung (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) bis 2008 sozialabgabenfrei. Einmalige Kapitalleistung steuerfrei, bei ­Rentenzahlung Ertragsanteilbesteuerung (z. B. 27 Prozent bei Rentenbeginn mit 65 Jahren).
Pen­sionskasse
2002 bei Anlage von 1 Prozent des individuellen Bruttoeinkommens Riester-Förderung mit 38 Euro staat­licher Zulage pro Erwachsenen, 46 Euro pro Kind. Steuerfreistellung über Sonderausgabenabzug: 2002 bis 525 Euro. Steuerfreier Höchstbetrag steigt bis 2008 auf 2 100 Euro. Zulagen werden von Steuerersparnis ab­gezogen, sozialabgabenpflichtig. Steuerpflichtig als ­sonstige Einkünfte.
Bis 4 Prozent der Beitrags-bemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West): 2 160 Euro im Jahr 2002. Obergrenze gilt auch für die neuen Bundesländer. Einzahlungen bis zu dieser
Obergrenze steuer- und bis 2008 sozialabgabenfrei.
Steuerpflichtig als ­sonstige Einkünfte.
Bis 1 752 Euro jährlich (in Gruppenverträgen im Einzelfall bis zu 2 148 Euro), sofern vorhergehender Förderweg ausgeschöpft ist. Pauschalbesteuerung mit 21,1 Prozent inklusive Solidarzuschlag, bei Einmalzahlung aus Sonderleistung (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) bis 2008 sozialabgabenfrei. Einmalige Kapitalleistung steuerfrei, bei Rentenzahlung Ertragsanteilbesteuerung (z. B. 27 Prozent bei Rentenbeginn mit 65 Jahren).
Pen­sionsfonds
2002 bei Anlage von 1 Prozent des individuellen Bruttoeinkommens Riester-Förderung mit 38 Euro staat­licher Zulage pro Erwach­senen, 46 Euro pro Kind. Steuerfreistellung über Sonderausgabenabzug: 2002 bis 525 Euro. Steuerfreier Höchstbetrag steigt bis 2008 auf 2 100 Euro an. Zulagen werden von Steuerersparnis ab­gezogen, sozialabgabenpflichtig. Steuerpflichtig als ­sonstige Einkünfte.
Bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West): 2 160 Euro im Jahr 2002. Obergrenze gilt auch für die neuen Bundesländer. Einzahlungen bis zu dieser
Obergrenze steuer- und bis 2008 sozialabgabenfrei.
Steuerpflichtig als ­sonstige Einkünfte.
Unterstützungskasse
Unbegrenzt. Steuerfrei, bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West, gilt hier aber auch für neue Bundesländer) sozialabgabenfrei. Steuerpflichtig, abzüglich des Versorgungsfreibe­trags von derzeit 3 072 Euro jährlich und der Werbungskostenpauschale von 1 044 Euro.
Direktzusage
Unbegrenzt. Steuerfrei, bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West, gilt hier aber auch für neue Bundesländer) sozialabgabenfrei. Steuerpflichtig, abzüglich des Versorgungsfreibe­trags von derzeit 3 072 Euro jährlich und der Werbungskostenpauschale von 1 044 Euro.

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