Von Direktzusage bis Pensionsfonds
Fünf Wege stehen für die Zusatzversorgung zur Wahl.
Direktzusage
Die Direktzusage ist die häufigste Form betrieblicher Altersvorsorge. Arbeitgeber versprechen Arbeitnehmern Geldleistungen im Alter, bei Invalidität oder für die Hinterbliebenen. Dafür bilden sie Rückstellungen. Die Riester-Förderung ist nicht möglich.
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die von Arbeitgebern durch Einzahlungen und die erwirtschafteten Erträge finanziert werden. Riester-Förderung ist ausgeschlossen.
Pensionskasse
Pensionskassen sind Versorgungseinrichtungen, die als Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit errichtet werden. Sie stehen für die zugesagten Leistungen gerade und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Neben der Riester-Förderung gibt es noch zwei weitere Fördervarianten mit Steuervorteil.
Direktversicherungen
Direktversicherungen gleichen privaten Lebensversicherungen und werden von Versicherern angeboten. Versicherungsnehmer ist immer der Arbeitgeber, Bezugsberechtigter der Arbeitnehmer, egal wer die Beiträge bezahlt. Riester-Verträge sind möglich.
Pensionsfonds
Pensionsfonds sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die in ihrer Kapitalanlage sehr frei sind. Garantieren müssen sie den Beitragszahlern mindestens die eingezahlten Beiträge. Riester-Verträge sind möglich.
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