Betriebliche Altersvorsorge: Die Rente anpacken
Zum ersten Mal können Arbeitnehmer vom Chef verlangen, dass er von ihrem Lohn bis zu 2 160 Euro für die Altersvorsorge abzweigt. Fünf Wege führen zum Ziel.
Jetzt kann jeder im Alter vom Betrieb eine Rente oder Pension bekommen. Auf Wunsch muss die Firma dieses Jahr bis zu 2 160 Euro vom Lohn abziehen und in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Weil man dafür auf Lohn verzichten muss, heißt das Ganze „Entgeltumwandlung“. Wie der Chef den Lohn investiert, bleibt ihm überlassen. Er kann:
- eine Direktversicherung abschließen
- Geld in betriebliche Pensions- und Unterstützungskassen einzahlen
- direkt eine Pension zusagen oder
- einen Pensionsfonds anbieten
In vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits auf bestimmte Wege der Altersvorsorge geeinigt. Bietet die Firma eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, kann sie darauf bestehen, dass der Lohn dort eingezahlt wird. Oft kann die Belegschaft aber auch zwischen mehreren Wegen wählen. Das Mindeste, was der Chef in der Firma anbieten muss, ist eine Direktversicherung.
Viele Beschäftigte haben auch schon eine Altersvorsorge vom Betrieb. Hier ist die Frage: Wie viel zahlt jeder bereits vom eigenen Lohn dafür? Sind es weniger als 2 160 Euro im Jahr, kann man den Betrag noch aufstocken.
Geschenk vom Chef
Wenn der Chef mitspielt, sind sogar mehr als die obligatorischen 2 160 Euro im Jahr drin. In vielen Betrieben geht die Altersvorsorge schon jetzt darüber hinaus. Die Geschäftsführung spendiert dafür sogar oft zusätzlich Lohn und zahlt gegebenenfalls auch die Steuern. In diesem Fall bekommen Arbeitnehmer das Geld für die Altersvorsorge geschenkt. Das Geschenk hat jedoch einen kleinen Haken. Wenn die Firma so viel einzahlt, dass die Steuervorteile für die Beiträge bereits ausgeschöpft sind, bekommen Arbeitnehmer sie nicht mehr für ihren selbst investierten Lohn.
Leider gibt es keinen Königsweg zur Rente oder Pension im Alter. Alle Formen der betrieblichen Altervorsorge haben bei der Abrechnung mit dem Finanzamt Vor- und Nachteile. Auch die Riester-Förderung ist mit im Rennen. Doch die kann man auch für private Altersvorsorgeverträge bekommen.
Förderquote vergleichen
Damit jeder genau sehen kann, wie hoch die Förderung für die fünf Wege zur betrieblichen Altersvorsorge ist, hat Finanztest Förderquoten ausgerechnet. Sie geben an, wie viel Prozent vom investierten Lohn es als Zuschuss gibt. Durch die Quoten lassen sich die Förderungen der einzelnen Varianten auch miteinander vergleichen. Aber Vorsicht: Hohe Förderquoten für den investierten Lohn haben ihren Preis: Die Rente oder das auf einen Schlag ausgezahlte Kapital, das Arbeitnehmer später erhalten, ist meist voll steuerpflichtig.
Doris Muster will deshalb erst einmal alle Wege der betrieblichen Altersvorsorge ausloten. Sie ist allein stehend, hat zwei Kinder und 40 000 Euro Bruttolohn. Noch bekommt sie keine Altersversorgung vom Betrieb. Doch dieses Jahr kann sie insgesamt 2 160 Euro vom Lohn in alle fünf Wege investieren.
1) Direktversicherung
Zuerst berechnet Doris Muster, wie viel sie für eine Direktversicherung vom Finanzamt bekommt. Hier schließt der Betrieb für sie eine Lebensversicherung ab. Er versichert Doris Muster und überweist die Beiträge für die Police an die Versicherung. Das Geld aus der Police kann Doris Muster später auf einen Schlag oder als Rente bekommen.
Pauschal besteuert
Die Beiträge, die Doris Muster vom eigenen Lohn investiert, kann ihre Firma freiwillig bis zur Höhe von 1 752 Euro im Jahr mit 20 Prozent pauschal versteuern. Samt Solidaritätszuschlag kassiert das Finanzamt dann maximal 21,1 Prozent Steuern dafür (ohne Kirchensteuern). Zahlt Doris Muster den Höchstbetrag von 1 752 Euro als Versicherungsbeitrag und auch die 370 Euro Pauschalsteuer (21,1 Prozent), gibt sie zusammen 2 122 Euro im Jahr für die Direktversicherung aus.
Dafür spart sie Steuern, Solidaritätszuschlag und eventuell auch Kirchensteuern. Da Doris Muster 40 000 Euro Bruttolohn hat, zahlt sie normalerweise 35 Prozent Steuern und Solidaritätszuschlag für die letzten 1 752 Euro Lohn. Sinken die Abzüge auf 21,1 Prozent, sind sie 239 Euro oder rund 14 Prozent niedriger. Die Förderquoten hat Finanztest für das zu versteuernde Einkommen und ohne Solidaritätszuschlag ausgerechnet, weil der abhängig von der Kinderzahl ist.
Steuerpflicht für Leistungen
Werden Beiträge für Direktversicherungen pauschal versteuert, ist von der später gezahlten Rente nur ein Bruchteil steuerpflichtig. Erhält Doris Muster die erste Zahlung mit 65, sind es nur 27 Prozent. Wird das Kapital auf einen Schlag ausbezahlt, kann sie alles steuerfrei kassieren.
Riester-Förderung
Für Direktversicherungen ist auch die Riester-Förderung möglich. Will Doris Muster die staatlichen Zulagen haben, kann sie später aber nur eine Rente und nicht das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt bekommen. Außerdem sind Renten bei Riester später als sonstige Einkünfte voll steuerpflichtig.
Dazu kommt, dass Doris Muster ihren eigenen Sparbeitrag erst einmal aus voll versteuertem Lohn bestreiten muss. Will sie die Höchstzulagen erhalten, muss sie dieses Jahr 1 Prozent ihres 40 000 Euro hohen Bruttolohns aus dem letzten Jahr sparen – also 400 Euro.
Diesen Betrag kann Doris Muster später in der Steuererklärung für 2002 als Sonderausgabe angeben. Das Finanzamt zieht ihn voll von ihren Einkünften ab. Ist die dadurch erzielte Steuerersparnis höher als die Zulagen, erhält sie die Differenz als Steuergutschrift. Das ist bei Doris Muster aber nicht der Fall. Dazu ist ihr zu versteuerndes Einkommen zu niedrig. Doch auch ohne Steuergutschrift kann die Riester-Förderung günstiger als die Lohnsteuerpauschalierung sein.
Beispiel: Doris Muster spart für die Riester-Förderung 1 Prozent ihres im letzten Jahr erzielten 40 000 Euro hohen Bruttolohns. Von den 400 Euro für die Direktversicherung muss sie 270 Euro selbst zahlen. Den Rest von 130 Euro füllt der Staat mit 38 Euro für die Mutter und 46 Euro Zulage für jedes Kind auf. Doris Muster bekommt also 48 Prozent Förderung.
Entscheidet sie sich gegen Riester und für die Lohnsteuerpauschalierung, sieht die Rechnung anders aus. Da Doris Muster 40 000 Euro Bruttolohn hat, muss sie nach Abzug der Pauschalen und Freibeträge des Steuerrechts für die letzten 400 Euro Lohn normalerweise rund 35 Prozent Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen.
Wählt sie die Lohnsteuerpauschalierung, zahlt sie nur 21,1 Prozent. Der Fiskus spendiert ihr also rund 14 Prozent vom Versicherungsbeitrag. Das sind 34 Prozent weniger als bei der Riester-Förderung. Dafür muss Doris Muster aber auch von der späteren Rente aus der Direktversicherung nur einen Bruchteil versteuern. Die Riester-Rente ist dagegen voll steuerpflichtig.
2) Direktzusage
Doris Muster kann auch eine Direktzusage von der Firma erhalten. Daraus bekommt sie später eine Pension oder auf einen Schlag Kapital ausbezahlt. Der Lohn, der eingezahlt wird, ist auf jeden Fall steuerfrei. Arbeitnehmer können so viel Gehalt, wie sie wollen, steuerfrei in Direktzusagen investieren – wenn der Chef zustimmt. Direktzusagen sind deshalb speziell für Spitzenverdiener interessant. Doch auch Doris Muster bekommt viel Förderung vom Finanzamt , wenn sie für eine Direktzusage auf einen Teil ihres Lohns verzichtet.
Beispiel: Doris Muster überlegt, ob sie dieses Jahr 2 160 Euro vom Lohn für eine Direktzusage der Firma opfert. Sie muss die 2 160 Euro normalerweise inklusive Solidaritätszuschlag mit rund 35 Prozent versteuern. Da das Finanzamt darauf verzichtet, fördert es die Einzahlung für die Direktzusage vom Chef mit 35 Prozent.
Steuerpflicht für Leistungen
Dafür muss Doris Muster die Rente oder Kapitalauszahlung, die sie im Alter erhält, wie Arbeitslohn versteuern. Das heißt aber auch, dass vorher der Arbeitnehmerpauschbetrag von zurzeit 1 044 Euro im Jahr abgeht, wenn sie im Alter sonst keinen Arbeitslohn hat. Außerdem haben Betriebspensionäre zurzeit ab dem 63. Lebensjahr Anspruch auf einen Extrabonus. Bis zur Höhe von insgesamt 3 072 Euro im Jahr sind 40 Prozent ihrer Versorgungsbezüge steuerfrei. Dazu kommt, dass Einkommen und auch die Steuern im Alter meist nicht mehr so hoch wie im Berufsleben sind.
3) Unterstützungskasse
Der Betrieb von Doris Muster ist auch Mitglied in einer Unterstützungskasse. Auch daraus kann Doris Muster im Alter eine Pension oder Kapital erhalten, wenn sie einen Teil ihres Gehalts in die Unterstützungskasse einzahlt. Der investierte Lohn ist so wie bei einer Direktzusage steuerfrei – egal, wie hoch er ist. Auch die später erhaltene Rente oder Kapitalsumme muss Doris Muster steuerlich wie eine Direktzusage beim Finanzamt abrechnen.
4) Betriebliche Pensionskasse
Doris Muster liebäugelt auch mit der betrieblichen Pensionskasse der Firma. Die wird über ein externes Versicherungsunternehmen abgewickelt. Doris Muster erhält aus der Pensionskasse später eine Rente oder auf einen Schlag Kapital ausbezahlt. Sie kann voll in die Förderkiste greifen und die Steuerschuld für die Einzahlungen vom Gehalt bis auf null drücken.
Steuerfreiheit
Dieses Jahr kann jeder Arbeitnehmer bis zu 2 160 Euro vom Lohn steuerfrei für eine Pensionskasse ausgeben. Verzichtet Doris Muster auf so viel Gehalt, bekommt sie vom Finanzamt 35 Prozent Steuern und Solidaritätszuschlag geschenkt. Der große Unterschied zur Direktzusage und Unterstützungskasse ist, dass die Steuerfreiheit für Beiträge zu Pensionskassen begrenzt ist – dieses Jahr auf 2 160 Euro. Trotzdem hat die Steuerfreiheit auch hier ihren Preis.
Steuerpflicht für Leistungen
Die später ausgezahlten Kapitalsummen oder Renten sind sonstige Einkünfte und damit beim Finanzamt in voller Höhe steuerpflichtig.
Riester-Förderung
Ist die Grenze für die Steuerfreiheit von derzeit 2 160 Euro ausgeschöpft, kann Doris Muster darüber hinaus versteuerten Lohn in die Pensionskasse einzahlen und dafür Riester-Förderung erhalten. Für die Höchstzulage vom Staat muss sie 1 Prozent ihres 40 000 Euro hohen Bruttoeinkommens aus dem letzten Jahr sparen – also 400 Euro.
So wie bei nach Riester geförderten Direktversicherungen muss Doris Muster von den 400 Euro aber nur 270 Euro selbst zahlen. 130 Euro bekommt sie vom Staat als Zulage. Sie kassiert also 48 Prozent Förderung. Genauso gut kann Doris Muster von der Firma verlangen, dass sie steuerfrei investierten Lohn für die Riester-Förderung freigibt. Dann bekommt sie 48 Prozent statt 35 Prozent Förderung.
Pauschal versteuert
Sprengen die Einzahlungen für die Pensionskasse das Limit für die Steuerfreiheit, kommt für den nicht geförderten Rest auch die Lohnsteuerpauschalierung infrage. Sie funktioniert genauso wie bei Direktversicherungen und ist für Lohn bis zu 1 752 Euro im Jahr möglich. Auch die Leistungen müssen später so versteuert werden.
Die Pauschalierung ist auch zusätzlich zur Riester-Förderung möglich. Doris Muster kann also 2 160 Euro vom Lohn steuerfrei investieren, zusätzlich 270 Euro nach Riester fördern lassen und obendrein 1 752 Euro mit 20 Prozent pauschal versteuern. Dann bekommt sie insgesamt rund 26 Prozent Förderung.
5) Pensionsfonds
Doris Muster kann aber auch etwas ganz Neues machen. Ihre Firma bietet demnächst externe Pensionsfonds an. Sie können viel Kapital in Aktien investieren und deshalb besonders hohe Renditen erzielen. Dafür sind sie aber auch riskanter. Außerdem kann Doris Muster aus dem Pensionsfonds später nur eine Rente bekommen.
Der Lohn, den sie investiert, ist dieses Jahr bis zur Höhe von 2 160 Euro steuerfrei. Doris Muster kann aber auch für einen Teil der 2 160 Euro auf die Steuerfreiheit verzichten und dafür Riester-Förderung erhalten. Zahlt sie über 2 160 Euro vom Lohn in den Pensionsfonds ein, kann sie die Riester-Förderung alternativ obendrauf satteln.
In allen drei Fällen sieht die Förderung genauso aus wie bei einer Pensionskasse. Auch die spätere Rente rechnet Doris Muster später genauso beim Finanzamt ab.
Doch Doris Muster will sich in Ruhe überlegen, für welchen der Wege zur Altersvorsorge sie auf Lohn verzichtet. Auf jeden Fall will sie mit dem Betriebsrat sprechen, bevor sie endgültig eine Entscheidung trifft.
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