18.02.2003

Beschwerde im Restaurant: Völlig bedient

Beschwerde im Restaurant Meldung

Mit hungrigem Magen lange auf das Essen warten, Schnecken im Salat oder ein Kellner, der die Bitte nach der Rechnung ignoriert - im Restaurant müssen sich Gäste nicht alles gefallen lassen. Unter bestimmten Umständen können sie den Preis von Speisen und Getränken mindern. Beispiel: Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass Gäste, die an einem reservierten Tisch zwei Stunden auf ihr Essen warten mussten, den Menüpreis um 20 Prozent herabsetzen können.

Finanztest sagt, welche Rechte Gäste im Restaurant haben und wann sie ihre Rechnung mindern dürfen.

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