Schwarze Liste: Die Versicherer registrieren alles
Die Suche nach einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung führt auf Glatteis. Fast jeder kritische Aspekt, den ein Interessent einem Versicherer über seinen Gesundheitszustand oder riskante Hobbys mitteilt, gibt dieser in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein. Einmal abgelehnt wird dadurch leicht zu immer abgelehnt.
Die HIS-Datei enthält rund 9,5 Millionen Einträge. Jeder Versicherer, der dem GDV angehört, kann die Daten über einen Kunden vor Abschluss eines neuen Vertrags einsehen.
Eigentlich will die Branche so vor allem Betrügern auf die Spur kommen. Doch mit den gespeicherten Informationen lassen sich auch Kunden aussortieren, die den Versicherer vielleicht einmal viel kosten würden.
Auskunft verlangen
Die Versicherer hielten ihre „schwarze Liste“ unliebsamer Kunden lange geheim. Erst seit April 2009 können Versicherte Auskunft verlangen, ob und wenn ja, was über sie im HIS steht.
Eine Information darf in der Hinweisdatei fünf Jahre lang gespeichert sein. Gemeldet wird in allen Sparten. Registriert wird zum Beispiel, wenn jemand eine private Kranken-, Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt und Vorerkrankungen hat. Eingetragen wird auch ein kaskoversicherter Autofahrer, dessen Neuwagen inklusive Papieren geklaut wird.
Wird jemand registriert, wurde ihm das bisher nicht mitgeteilt. Wer das vermutet, sollte eine Auskunft einholen.
Vom GDV erfahren Kunden, ob es einen Eintrag gibt und wer ihn veranlasst hat. Den Inhalt des Eintrags müssen Kunden beim Versicherer erfragen. Er ist zu einer Auskunft verpflichtet.
Anfragen sind schriftlich zu stellen: GDV, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin. Mitzuschicken ist eine Kopie des Personalausweises.
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