Schutz für Versorgungskammermitglieder
Frage: Wie sieht der Schutz für die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerken aus?
Finanztest-Antwort: Der Berufsunfähigkeitsschutz für die Mitglieder von Versorgungskammern gleicht eher dem einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung als dem der von Finanztest getesteten privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Versorgungskammern zahlen in der Regel nur, wenn das Mitglied zu 100 Prozent berufsunfähig ist. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt jedoch schon ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.
Der Schutz ist aber besser als der der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Dort kann der Versicherer den Kunden auf jede andere berufliche Tätigkeit verweisen. Er zahlt also nur, wenn der Versicherte für jedes Berufsbild zu 100 Prozent berufsunfähig ist. Die Versorgungskammern schränken die Verweisungsmöglichkeit auf diejenigen Tätigkeiten ein, die zum beruflichen Spektrum des Kammerberufes gehören. Beispiel: Ein Chirurg verletzt sich bei einem Unfall so an den Händen, dass er nicht mehr operieren kann. Von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt er die volle Rente, weil er für seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig ist. Von der Versorgungskammer bekommt er kein Geld, solange er noch eine andere ärztliche Tätigkeit etwa auch als Gutachter ausüben kann. Von einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhält er nur Geld, wenn er noch nicht einmal einer berufsfremden Tätigkeit, zum Beispiel als Pförtner, nachgehen kann.
Bei Versorgungskammern zu berücksichtigen: Sie verlangen oft die Rückgabe der Zulassung, bevor sie eine Rente zahlen. Zur Mindestabsicherung reicht der Schutz der Versorgungskammer aus - vor allem zu Beginn der Berufstätigkeit. Sicherheitsbewussten Versorgungskammermitglieder, die sich den Schutz leisten können, empfiehlt Finanztest zusätzlich den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Einen noch nicht genannten Vorteil hat der Schutz über die Versorgungskammern: Jeder kann den Versicherungsschutz bekommen. Eine Gesundheitsprüfung gibts nicht. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist diese Prüfung zum Teil sehr streng. Wer krank ist oder in letzter Zeit ärztlich behandelt wurde hat es schwer, einen (akzeptablen) Vertrag zu finden. Die Versorgungskammern zahlen die Berufsunfähigkeitsrente auch nicht nur bis zu einem bestimmten Alter (60, 65 oder 67 Jahre), sondern ohne Unterbrechung bis ins hohe Alter weiter. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente reicht der Schutz nur bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Für die Zeit danach ist eine separate Altersvorsorge nötig.
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