Hartz IV
Frage: Bekomme ich noch Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsrente erhalte? Lohnt sich denn der Abschluss eines Vertrags, wenn ich dann keine Sozialleistungen bekomme?
Finanztest-Antwort: Sowohl bei den Hartz-IV-Leistungen als auch bei der ergänzenden Sozialhilfe handelt es sich um Sozialleistungen, für die eine Bedürftigkeitsprüfung vorgenommen wird. Die Behörde prüft also, ob der Antragsteller seinen Lebensunterhalt ohne Unterstützung bestreiten kann. Dabei bezieht sie Leistungen aus privaten Versicherungen in ihre Prüfung mit ein. Kann jemand mithilfe der privaten Berufsunfähigkeitsrente seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst bestreiten, führt das zur Kürzung oder zum Ausschluss der Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder ergänzende Sozialhilfe. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 500 Euro macht nur Sinn, wenn der Versicherte einen Vertrag mit guten Nachversicherungsbedingungen abgeschlossen hat und sich damit die Möglichkeit der Aufstockung der Berufsunfähigkeitsrente später sichert, wenn er einmal mehr Geld verdient. Zur langfristigen Absicherung ist eine sehr niedrige Berufsunfähigkeitsrente unsinnig, weil die staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung darüber liegen.
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