25.07.2007

Berufsunfähigkeits­versicherung: Fragen & Antworten

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit

Frage: Kann ich den Beitrag aussetzen, wenn ich arbeitslos werde?

Finanztest-Antwort: Finanztest ist kein Versicherer bekannt, der in seinem Tarif eine derartige Beitragsbefreiung anbietet. Sie können im Falle der Arbeitslosigkeit mit dem Versicherer vereinbaren, dass die Beitragszahlung vorübergehend ausgesetzt wird. Das Ruhen des Vertrags führt zum (vorübergehenden) Verlust des Versicherungsschutzes. Bei den von Finanztest empfohlenen selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen können Sie allerdings lediglich die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente senken, mit dem Nachteil, dass für eine Wiederaufstockung eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Klauseln zur Beitragsbefreiung finden Sie vornehmlich in Kombiverträgen, in denen ein Sparvertrag (Renten- oder Kapitallebensversicherung) mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder eine Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gekoppelt sind. Die Beitragsbefreiung gilt dann aber nur für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit und bezieht sich auf die Zahlung der Prämie für den Hauptvertrag (Todesfallschutz/Altersvorsorge).

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