Zusatzerklärung
Frage: Ist zu den Antworten auf die Gesundheitsfragen ein Zusatz sinnvoll wie: „Alle Fragen nach Krankheiten wurden nach bestem Wissen und Gewissen und Erinnerungsvermögen sowie als medizinischer Laie beantwortet“?
Finanztest-Antwort: In der Vergangenheit hat Finanztest dies empfohlen. Aus den Reaktionen der Leser ist mittlerweile bekannt, dass viele Versicherer Anträge mit dieser Erklärung pauschal ablehnen oder den Antragsteller zur Rücknahme der Erklärung auffordern.
Gegen den Willen des Versicherers können Antragsteller die Zusatzerklärung nicht durchsetzen. Verbraucher können versuchen, einen Anbieter zu finden, der den Zusatz akzeptiert. Finanztest verfügt über keine Liste der Anbieter, die die Formel akzeptieren. Ein Leser hat mitgeteilt, dass sowohl die Axa im Jahr 2003 als auch die Huk24 im Jahr 2005 seine Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Zusatzerklärung akzeptiert hätten. Die Asstel habe im Jahr 2006 in seinem Antrag auf eine Risikolebensversicherung die Zusatzerklärung ebenfalls akzeptiert. Wichtiger als die Akzeptanz der Erklärung sind aber gute Vertragsbedingungen.
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