25.07.2007

Berufsunfähigkeits­versicherung: Fragen & Antworten

Gesundheitsfragen

Frage: Unter welchen Voraussetzungen müssen länger zurückliegende Erkrankungen bei den Gesundheitsfragen genannt werden?

Finanztest-Antwort: Wird im Vertrag nur nach Erkrankungen gefragt, die in den letzten fünf Jahren ärztlich festgestellt oder behandelt worden sind, kann das heißen, dass nur diejenigen Erkrankungen zu nennen sind, die Sie in den letzten fünf Jahren ärztlich behandeln ließen.

Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Interpretation einer Frage empfiehlt Finanztest, sich direkt an den Versicherer zu wenden und um eine schriftliche Erläuterung der Frage zu bitten. Die Auskünfte von Vermittlern und Maklern sind zuweilen unzuverlässig. Oft genug berichten Leser, dass Vermittler sie angestiftet haben, es mit den Gesundheitsfragen nicht so genau zu nehmen. Das ist jedoch falsch. Selbst unwissentlich falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherungsschutz verloren geht.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Liste mit Vorerkrankungen

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (5)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice