Clever kombinieren
Berufsunfähigkeitsschutz sollte passend sein. Die vereinbarte Rente muss die Lücke stopfen, wenn der Kunde nicht mehr arbeiten kann. Sie darf auch nicht zu früh enden.
Im Vorbeigehen lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abschließen. Ein bisschen Zeit und Mühe sollte jeder opfern, um am Ende einen richtig guten Vertrag zu haben.
Gesucht wird ein Angebot, das zum Interessenten passt. Top-Bedingungen – natürlich. Das bieten viele, wie unsere Untersuchung zeigt. Aber stimmen müssen auch die Laufzeit des Vertrags und die Höhe der vereinbarten Rente.
Eine nicht zu knappe Rente ist sehr wichtig. Was nutzt ein Minischutz, der höchstens bewirkt, dass der Versicherte im Ernstfall keine Sozialleistungen bekommt? Eine größere Wohnung wird davon nicht zu bezahlen sein. Gute Kleidung, Reisen, Musikunterricht, Theater, Kino, Freunde treffen, Auto fahren, das ist mit 500 Euro im Monat schwer möglich. Auch für Hilfe im Haushalt wird kein Geld übrig sein.
Die meisten Renten sind zu niedrig
Viele haben bisher gar keinen Berufsunfähigkeitsschutz. Aber auch die, die schon vorsorgen, machen das oft unzureichend.
Rund 15 Millionen der mehr als 94 Millionen Lebensversicherungsverträge in Deutschland enthalten eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. In etwa 10,5 Millionen dieser Zusatzversicherungen ist nach grober Schätzung der Branche auch eine Rente bei Berufsunfähigkeit vereinbart. Im Schnitt beläuft sich diese allerdings nur auf 455 Euro im Monat.
In den anderen knapp fünf Millionen Zusatzverträgen fehlt die Rente ganz. Die Leistung im Ernstfall beschränkt sich hier auf eine Beitragsbefreiung. Das heißt, der Kunde muss keine Beiträge mehr für die Lebensversicherung zahlen, wenn er berufsunfähig wird, bleibt aber versichert. Kaufen kann er sich davon nichts.
Die mehr als zwei Millionen Kunden mit einem Einzelvertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind besser gewappnet. Die vereinbarte Rente beläuft sich bei diesen Policen immerhin auf durchschnittlich 854 Euro.
Rentenhöhe ermitteln
Interessenten nähern sich dem Thema Berufsunfähigkeitsschutz hauptsächlich aus zwei Richtungen. Die einen sind sehr jung, gehen noch zur Schule, studieren oder sind in der Ausbildung. Die anderen haben bereits ein Einkommen und ein Gefühl dafür entwickelt, was sie riskieren, wenn sie ihre Leistungskraft dauerhaft verlieren.
Beruflich Etablierte sollten versuchen, die für sie notwendige Rente möglichst gut einzuschätzen. Wichtigster Maßstab ist ihr aktuelles Nettoeinkommen. Optimal wäre es, genau so viel Rente zu versichern. Das dürfte den meisten jedoch zu teuer sein. Beim Kassensturz können auch andere Einkommensquellen einbezogen werden: Zinserträge, Mieteinnahmen, betriebliche Berufsunfähigkeitsrente, möglicher Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Die jungen Interessenten haben den Kassensturz schnell gemacht. Sie verdienen wenig oder nichts und verfügen selten über andere Einkünfte.
Eine hohe Rentenvereinbarung können sich diese jungen Leute noch nicht leisten. Einige Unternehmen lassen für Auszubildende und Studierende auch nur bis 500 Euro zu. Auf Dauer ist das zu wenig. Wer später eine Familie ernährt und ein Haus abzahlt, benötigt mehr Geld, um trotz Berufsunfähigkeit seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Nachversicherungsgarantie
Der Schlüssel zum passenden Schutz ist für junge Einsteiger wie für Neukunden jenseits von 30 Jahren die Nachversicherungsgarantie. Sie ist in allen „sehr guten“ und den meisten „guten“ Angeboten unseres Tests enthalten.
Zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf oder Einkommenssprung erlaubt der Versicherer dem Kunden per Nachversicherungsgarantie, die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Für den größeren Schutz ist natürlich mehr Beitrag fällig. Und es gibt Fristen und Obergrenzen für die Erhöhungen.
Alternativ bieten die Unternehmen dynamischen Schutz an. Beitrag und Rentenvereinbarung steigen dabei jährlich um einen festen Prozentsatz an. Da höherer Bedarf meist ad hoc entsteht, ist die Nachversicherungsgarantie die bessere Lösung.
Kunden mit Vorerkrankungen, die einen Risikozuschlag zahlen müssen, wird die Nachversicherungsgarantie allerdings oft verweigert.
Überschussbeteiligung
Zwischen dem aktuellen Zahlbetrag für die Versicherung, dem Nettopreis, und dem im schlechtesten Fall fälligen Bruttopreis klafft bei vielen Anbietern eine riesige Lücke. Interessenten sollten sich an beiden Preisen orientieren.
Der Unterschied kommt zustande, weil die Versicherer die Beiträge, die nicht für Kosten reserviert sind, am Kapitalmarkt anlegen. Entstehen hier Überschüsse, fließen sie später an die Kunden zurück und können den Beitrag senken. Überschüsse gibt es auch, wenn die Verwaltung weniger kostet als vom Unternehmen kalkuliert.
Die dritte Quelle für Überschüsse sprudelt, wenn weniger Kunden ihre Versicherung in Anspruch nehmen als ursprünglich angenommen. Hier tappen die Versicherer noch etwas im Dunkeln, denn der Boom in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist erst wenige Jahre alt. Wie viele der neuen Kunden von heute in 20 Jahren die Hand aufhalten werden, ist ungewiss.
Wann Kunden von den Überschüssen profitieren, hängt von der Methode der Überschussbeteiligung ab. Vier Varianten sind üblich: Beitragsverrechnung (BV), Bonussystem (BO), verzinsliche Ansammlung (VA) und Schlussüberschuss (SÜ). Sofern es eine Auswahl gibt, kreuzt der Kunde im Antragsformular die Methode an, die er wünscht.
Bei verzinslicher Ansammlung und Schlussüberschuss zahlt der Versicherer zum Vertragsende eine Geldsumme an den Kunden aus. Wir empfehlen beide Methoden nicht. Überschüsse sollten benutzt werden, um den Beitrag zu senken.
Das bietet die Beitragsverrechnung. Überschüsse werden Kunden hier jährlich direkt gutgeschrieben. Die Rente steht fest. Je besser der Versicherer kalkuliert hat, desto stabiler bleibt der Nettobeitrag.
Weniger geeignet ist auch das Bonussystem. Hier werden alle Überschüsse angelegt. Wird ein Kunde berufsunfähig, fließt daraus eine Zusatzrente. Wie viel Rente es gibt, kann er nicht wissen, denn die Höhe der Überschüsse ist nicht sicher.
Wird ein Kunde schon bald nach Vertragsbeginn berufsunfähig, müsste er bei einem Vertrag mit Bonussystem mit weniger Rente auskommen, als wenn er erst nach 20 oder 25 Jahren dauerhaft erkrankt. Ob und wann er berufsunfähig wird, kann aber niemand wissen – genau das ist ja das Problem.
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