Die Kinderwunschbehandlung ist klarer geregelt. Gesetzlich versicherte, verheiratete Paare haben nach Geburt eines Kindes durch künstliche Befruchtung erneut Anspruch auf die Kinderwunschbehandlung. Krankenkassen müssen abermals 50 Prozent der Kosten für in der Regel bis zu drei Versuche erstatten. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss. Zuvor hatte es Unsicherheiten bei der Erstattung gegeben.
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