Banken haben für die vorzeitige Rückzahlung von Krediten überhöhte Entschädigungen kassiert. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH hat ihnen untersagt, die bei vorzeitiger Ablösung von Baudarlehen mit Zinsbindung fällige Vorfälligkeitsentschädigung auf der Basis des Pfandbrief-Index PEX zu berechnen. Stattdessen müssen sie sich in Zukunft auf die von der Bundesbank ermittelten Pfandbriefrenditen stützen, um die Höhe der Ablöseentschädigung zu ermitteln. Es geht um viel Geld: Bereits für die Ablösung eines 100 000 Euro Darlehens mit fünf Jahren Restlaufzeit haben Banken bis über 1 000 Euro mehr verlangt als zulässig. Nach dem BGH-Urteil können viele Kunden eine neue Abrechnung verlangen und Geld zurückfordern.
Finanztest informiert, über die Folgen des BGH-Urteils, sagt, wer im Falle einer überhöhten Vorfälligkeitsentschädigung Geld zurückfordern kann und wie Sie überschlägig berechnen, welche Erstattung Sie beanspruchen können.
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