15.03.2005

Bankgeheimnis: Die letzten ­Hürden fallen

Bankgeheimnis Meldung

Am 1. April 2005 tritt das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ in Kraft. Finanzämter, Sozialbehörden, Arbeitsagenturen oder auch Bafög-Stellen dürfen dann ungefragt Informationen über die 500 Millionen Konten und Depots der Bürger abrufen. Vom neuen Gesetz betroffen ist jeder Bürger, der bei einer Bank oder Sparkasse ein Girokonto, ein Sparkonto oder ein Wertpapierdepot besitzt. Datenschützer und Kreditwirtschaft halten das Gesetz für verfassungswidrig. Eine Volksbank hat dagegen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet - eventuell noch vor dem 1. April 2005.

Finanztest erläutert, was sich durch die vereinfachte Abfrage der Kontendaten ändert.

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