Künftig muss die Bahn Fahrgästen bei Verspätungen bis zur Hälfte des Fahrpreises erstatten. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag verabschiedet hat. Bislang gibt es nur Gutscheine. Bald erhalten Reisende für eine Verspätung von mindestens einer Stunde ein Viertel des Preises zurück, ab zwei Stunden 50 Prozent. Ist eine Verspätung von mehr als einer Stunde absehbar, können Reisende die Fahrt stornieren und den vollen Preis zurückverlangen. Stimmt der Bundesrat dem Gesetz im Mai zu, könnte es im Juli in Kraft treten.
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