05.03.2011

BGH-Urteil zu Badenia: Bausparkasse muss vollen Schadenersatz zahlen

Im Streit um die Finanzierung überteuerter Eigentumswohnungen als Kapitalanlage hat die Bausparkasse Badenia erneut eine Niederlage erlitten. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf sie die Steuervorteile, die geprellte Anleger durch den Kauf der überteuerten Objekte eventuell hatten, nicht auf Schadenersatzzahlungen anrechnen .

Steuervorteile mindern Schadenersatz nicht

Der BGH hatte über den Fall eines geschädigten Wohnungskäufers zu entscheiden, der laut Oberlandesgericht Karlsruhe über die Höhe der Mieteinnahmen getäuscht worden war. Das OLG hatte die Badenia deshalb zu Schadenersatz verurteilt. Die Steuervorteile des Anlegers sollten allerdings auf seinen Schadenersatz angerechnet werden. Das sahen die Richter am BGH jedoch anders.

Badenia konnte nennenswerte Steuervorteile nicht belegen

Der BGH hat jetzt entschieden, dass der Abzug der Steuervorteile vom Schaden des Klägers nicht berechtigt ist. Die Bausparkasse habe nicht belegen können, dass der Kläger durch den Kauf der Wohnung überhaupt nennenswerte Steuern gespart habe. Wie Finanztest und test.de mehrfach berichteten, hat die Badenia Tausende Käufe von überteuerten Wohnungen als Steuersparmodelle mit Krediten finanziert.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12. Oktober 2010
Aktenzeichen: XI ZR 96/09

Berichterstattung zur Badenia Bausparkasse

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice