20.10.2009

Autoversicherung: Wechseln und sparen!

Autoversicherung Test

Das Wechselfieber im Jahr der Abwrackprämie ist ausgebrochen. Jeder kann sparen. Für Tarife mit Werkstattbindung gibt es oft extra Rabatt.

Es ist so weit. Die Wechselsaison in der Autoversicherung hat begonnen. Bis Ende November müssen Versicherte kündigen, wenn sie ab 1. Januar ihr Auto woanders günstiger versichern möchten.

Finanztest hat 151 Tarife von 79 Versicherungen untersucht. Für sieben Fälle mit unterschiedlichen Lebensumständen und Vertragsanforderungen haben wir die zehn günstigsten Tarife im Test herausgesucht.

Fast jeder kann sparen. In den Modellfällen gibt es selbst unter den zehn günstigsten Tarifen Preisunterschiede von 200 Euro und mehr. Die Spanne zwischen dem teuersten und billigsten Anbieter beträgt zum Teil sogar 1 000 Euro pro Jahr.

Autoversicherung Test
„Was kostet die Versicherung?“ Carsten Buchwald und seine Freundin Tina Simon suchen eine Versicherung fürs Familienauto vor allem nach demPreis aus. Um möglichst viel zu sparen, hat Buchwald einen Tarif mit Werkstattbindung ausgewählt.

Carsten Buchwald überprüft einmal im Jahr, ob er durch einen Wechsel sparen kann. Für den Sozialpädagogen aus Dresden und zweifachen Vater zählt jeder Euro.

Buchwald macht es richtig. Die Preise bei der Autoversicherung sind ständig in Bewegung. Was gestern günstig war, muss es heute nicht mehr sein. Ein Autofahrer muss nur umziehen oder schlicht älter werden, und schon ändern sich die Preise.

Der 27-Jährige wechselte vor zwei Jahren zur Huk24 und schloss dort den Tarif „Classic Select“ ab. Der gehört für ihn auch dieses Jahr zu den zehn günstigsten Tarifen (siehe Tabelle „Junge Familie“). Wechselt er bei der Huk24 in den Tarif „Basis Select“ sind für ihn noch rund 50 Euro Ersparnis drin. Mit dem Regionaltarif „Basis Select“ der WGV könnte Buchwald zwar knapp 70 Euro sparen. Dieser Tarif gilt aber nur für bestimmte Gebiete Baden-Württembergs und steht ihm als Dresdner nicht zur Verfügung.

2006 suchte die Lüneburgerin Berlind Braun ihre Versicherung nach Finanztest-Ergebnissen aus. Sie könnte rund 150 Euro sparen, wenn sie wieder wechseln würde (siehe Tabelle „Alleinfahrerin“).

Ersparnis durch Werkstattbindung

Im Jahr 2006 tauchten die ersten Versicherungsangebote mit Werkstattbindung in unserem Test auf. Drei Jahre später bieten sehr viele Versicherungen solche Tarife an.

Wer einen Tarif mit Werkstattbindung abgeschlossen hat, ist verpflichtet, bei einem selbstverursachten Schaden am eigenen Auto den Pkw in einer vom Versicherer festgelegten Werkstatt reparieren zu lassen. Hält sich der Autofahrer nicht daran, riskiert er finanzielle Nachteile. Die WGV etwa übernimmt dann zum Beispiel nur noch 85 Prozent der Reparaturkosten.

Auch Carsten Buchwald hat für seine Teilkaskoversicherung eine Werkstattbindung. Nach seinem letzten Unfall schickte ihn seine Versicherung in die Werkstatt eines großen Autohauses in Dresden. Er war mit der Reparatur zufrieden. Hätte er den normalen Tarif ohne Werkstattbindung, müsste er rund 60 Euro pro Jahr mehr zahlen.

Die Ersparnis durch eine Werkstattbindung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch. Meist liegt der Rabatt zwischen 10 und 20 Prozent (siehe Tabelle „Lebensumstände“).

Nachteile durch Werkstattbindung

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Rentner Rolf Fausel aus Feldkirchen bei München lehnt eine Werkstattbindung ab – auch wenn er dadurch sparen könnte. „Die vom Versicherer genannte Werkstatt repariert doch sicher nicht in meinem Interesse“, argwöhnt Fausel.

Die Zusammenarbeit mit ausgewählten Werkstätten lohnt sich für die Versicherung, weil sie mit den Partnern möglichst billige Stundensätze aushandeln kann.

Auf den ersten Blick sieht die Werkstattbindung ausschließlich positiv aus. Der Kunde spart und er bekommt im Falle eines Unfalls oft Zusatzleistungen wie ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer gestellt.

Einige Versicherer behalten sich allerdings vor, den Kunden in eine Werkstatt im Umkreis von 15 Kilometern zu schicken.

Weil der Kunde keine Freiheit bei der Wahl der Werkstatt hat, kann es sein, dass die Versicherung ihm nach einem Unfall eine freie Werkstatt zuweist. Wer seinen Mercedes nur in der Markenwerkstatt reparieren lassen möchte, lässt deswegen besser die Finger von der Werkstattbindung.

Jochen Pamer, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Georgensgmünd bei Nürnberg, sieht Probleme, wenn ein Auto weiterverkauft wird: „Es kann sich negativ auf den Marktwert eines Autos auswirken, wenn es nicht in einer Werkstätte der jeweiligen Automarke repariert wurde.“

Der Rentner Rolf Fausel aus Feldkirchen bei München lehnt eine Werkstattbindung ab. Er hat einen festen Schrauber um die Ecke, dem er vertraut.

Vorteile durch begleitetes Fahren

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Erstmals haben wir ermittelt, wie viel Jugendliche sparen können, wenn sie zuvor den Führerschein mit 17 („Begleitetes Fahren“) gemacht haben.

Ein Jugendlicher kann einen Monat vor dem 17. Geburtstag die Führerscheinprüfung ablegen. Dann darf er in Begleitung eines mindestens 30-Jährigen Auto fahren. Die Person muss im Führerschein als Begleiter eingetragen sein.

Die Versicherer belohnen junge Fahrer, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben. Ein 19-Jähriger, der ein eigenes Auto versichert, kann so rund 100 Euro pro Jahr sparen (siehe Tabelle „Junge Fahrer“).

Auch die Eltern, die ihre Zöglinge ab 18 das Familienauto mitbenutzen lassen wollen, zahlen weniger, wenn die Kinder zuvor unter Aufsicht gefahren sind. In der Fallgruppe „Vater und Kind“ beträgt die Ersparnis dadurch 75 Euro.

Haftpflicht ein Muss, Kasko freiwillig

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Durch 22 Jahre unfallfreies Fahren hat sich Berlind Braun einen günstigen Beitrag herausgefahren. Um zu sparen, würde sie auch einen Tarif im Internet abschließen.

Bevor Autofahrer nach einer günstigeren Versicherung suchen, müssen sie entscheiden, welche Schäden sie versichern wollen. Eine Haftpflichtversicherung muss jeder Halter eines Autos abschließen. Sie übernimmt die Schäden beim Unfallopfer. Die Teilkaskoversicherung ist zwar nicht Pflicht, oft aber ein nützlicher Zusatzschutz. Sie deckt etwa Diebstahl und Schäden am eigenen Auto durch Unwetter ab. Die Vollkasko ersetzt zudem sogar selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto und Schäden durch Vandalismus. In der Regel ist die Vollkaskoversicherung teurer, weil sie mehr Schutz bietet als die Teilkasko (siehe Tabelle „Junge Familie“). Nur bei Fahrern, die etwa schon über 20 Jahre unfallfrei fahren, nähern sich die Preise an.

Vollkasko lohnt sich vor allem bei neuen und wertvollen Autos. Bis zu welchem Fahrzeugalter eine Voll- oder Teilkaskoversicherung sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt vom Wert des Autos und dem Versicherungsbeitrag ab.

Hunderte Euro für Kasko auszugeben, um einen Gebrauchtwagen im Wert von 1 000 Euro abzusichern, macht wenig Sinn. Wer aber etwa einen fünf Jahre alten Pkw fährt und nicht genügend Geld auf der hohen Kante hat, um sich nach einem selbstverursachten Totalschaden Ersatz zu kaufen, kann Vollkaskoschutz gut gebrauchen.

Carsten Buchwald hält an dem Teilkaskoschutz für seinen elf Jahre alten Toyota fest und bleibt in dem Tarif „Classic Select“ der Huk24. Ein Marder hatte schon einmal ein Kabel an seinem Auto durchgebissen. Im günstigeren Tarif „Basis-Select“ wäre dieser Schaden nicht versichert.

Beachten, was der Tarif bietet

Weil die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die Leistungen nahezu bei allen Anbietern gleich.

Wer allerdings zusätzlich Teilkasko- oder Vollkasko wählt, sollte sich genau anschauen, welche Leistungen ihm ein Tarif bietet. Die Tabelle „Beitragsniveau und Leistungen der Autoversicherungen“ hilft bei der Auswahl.

Für Käufer von Neuwagen ist es zum Beispiel interessant, wie lange nach dem Kauf die Versicherung den Neuwert ersetzt, falls das Auto etwa durch einen Unfall zerstört wird. Die Neuwertentschädigung ist in vielen Kaskotarifen Standard. Nur die Dauer variiert je nach Tarif von 6 bis zu 24 Monaten nach Neukauf.

Hat ein Fahrer seinen Pkw nach 14 Monaten schrottreif gefahren und einen Versicherungstarif mit 24-monatiger Neuwertentschädigung, hat er Glück: Er bekommt Geld, um sich ein neues Auto zu kaufen. Ohne Neuwertentschädigung bekäme er nur den Wiederbeschaffungswert. Dieser liegt oft schon bei nur wenige Tage alten Autos deutlich unter dem Kaufpreis.

Grobe Fahrlässigkeit

Es lohnt sich, bei der Auswahl des Tarifs auch darauf zu achten, ob Schäden am eigenen Auto gedeckt sind, wenn sie durch erhebliche Unachtsamkeit des Autofahrers (grobe Fahrlässigkeit) entstanden sind.

Auch besonnene Autofahrer überfahren mal eine rote Ampel oder ein Stoppschild. Kommt es zum Unfall, wird das oft als grob fahrlässiges Verhalten gewertet. Ist die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, bleibt der Kunde je nach Schwere seiner Schuld auf einem Teil seines Schadens sitzen.

So behalten sich etwa die günstigen Basis-Tarife der deutschen internet und der Direct Line bei grober Fahrlässigkeit eine Kürzung der Leistung vor.

Der Weg zur passenden Versicherung

Wer sein Leistungspaket ausgewählt hat, kann sich auf die Suche nach einem günstigen Preis machen. Das ist bei über 150 Tarifen keine einfache Sache. Als Anhaltspunkt dienen die aufgeführten Modellfälle. Wer sich in einem der Fälle wiederfindet, kann dort eine Versicherung auswählen.

Alle anderen können sich an dem Beitragsniveau in den Tabellen „Beitragsniveau und Leistungen der Autoversicherungen“ orientieren. Versicherungstarife, die mit einem Pfeil nach oben markiert sind, gehören zu den überdurchschnittlich günstigen Angeboten. Kunden können auch selbst Preisvergleiche mit den von vielen Versicherern online angebotenen Tarifrechnern anstellen.

Es ist ratsam, den neuen Vertrag nicht schon im Oktober abzuschließen. Denn einige Versicherer ändern nach dieser Untersuchung ihre Preise. Sicher geht, wer vor dem Abschluss im November bei dem Versicherer nachfragt, ob der Beitrag mittlerweile gestiegen ist.

Über Preiserhöhungen berichten wir in unserer nächsten Ausgabe, die am 18. November erscheint.

Wer es bequem und ganz genau wissen will, nimmt an der Analyse Kfz-Versicherung teil. Die Auswertung kostet 16 Euro.

Kündigungstermin je nach Laufzeit

Wer die Versicherung wechseln will, muss die alte rechtzeitig kündigen.

Versicherungsverträge laufen meist ein Jahr und können einen Monat vor Ende des Jahres gekündigt werden. Kündigt der Kunde nicht, laufen sie ein Jahr weiter. Die Vertragslaufzeit beträgt meist Januar bis Dezember. Beim Wechsel muss also bis zum 30. November gekündigt werden.

Einige Versicherer wie etwa Direct Line haben flexible Vertragslaufzeiten. Dort laufen die Verträge unabhängig vom Kalenderjahr zwölf Monate. Haben Kunden einen solchen Vertrag etwa am 1. Juli 2009 abgeschlossen hat, müssen sie spätestens bis Ende Mai 2010 kündigen. Aber besser spät wechseln als gar nicht.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Unser Rat

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