Für viele Autofahrer bringt die Rechnung der Autoversicherung für 2013 Beitragserhöhungen. Die Stiftung Warentest hat die Preise von 155 Angeboten untersucht: Die Preise bei Allianz, ADAC oder Zurich steigen um bis zu 17 Prozent. Autofahrer sollten prüfen, ob sie die Mehrkosten nicht durch einen Anbieterwechsel vermeiden können. Wer eine Beitragserhöhung bekommen hat, hat einen Monat Zeit. Für alle anderen gilt: Bis zum 30. November muss die Kündigung beim Versicherer sein.
Kompletten Artikel freischalten
Preiserhöhungen beim Kaskoschutz
Die Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt: Die Preise steigen vor allem beim Kaskoschutz. Ein 40-jähriger Modellkunde mit einem neuen Audi A6 Avant 2.0 TDI zahlt etwa bei der Allianz für Haftpflicht und Vollkasko 133 Euro pro Jahr mehr als noch im September 2012. Sein Preis im Tarif „Mein Auto“ steigt von zuvor 788 Euro auf 921 Euro. Das entspricht einem Aufschlag von 17 Prozent. Bei anderen Versicherungsgesellschaften liegt der Anstieg aber oft unter 10 Prozent. Und einige Anbieter wie die Huk-Coburg Allgemeine und die Württembergische senken sogar leicht die Preise.
Tipp: Wenn Sie es sich bequem machen möchten: Für 16 Euro ermittelt Ihnen die Stiftung Warentest günstige Angebote nach Ihren Vorgaben – über die Analyse Autoversicherungen.
Autos bekommen andere Typklasse
Steigt der Preis für die Autoversicherung, kann das auch an veränderten Unfallstatistiken liegen. Jedes Jahr durchforstet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft die Unfallstatistiken und stuft anschließend einige Autotypen in neue Typklassen um. Je häufiger ein Autotyp in Unfälle verwickelt war, desto höher die neue Typklasse. Beispiel der Opel Astra-J Sportstourer 1.4T: Diese Modell wurde in der Vollkasko um acht Klassen schlechter gestuft, er rutscht von Typklasse 14 auf die Typklasse 22. Das kann die Vollkaskoversicherung mehrere hundert Euro teurer machen. Wer allerdings zu einem sehr günstigen Anbieter wechselt, kann diese an sich unvermeidliche Preiserhöhung möglicherweise umgehen.
Wichtig: Versicherte, die eine Beitragserhöhung bekommen haben, haben für die Kündigung einen Monat Zeit ab Erhalt des Schreibens mit der Beitragserhöhung. Für alle anderen Wechselwilligen gilt: Bis zum 30. November muss ihre Kündigung beim alten Versicherer sein.
Mit Werkstatttarif Geld sparen
Autofahrer mit Teilkaskoschutz oder Vollkaskoschutz können sparen, in dem sie bei ihrem oder einem neuen Anbieter einen Tarif mit Werkstattbindung wählen. Die Versicherer haben mit ihren Partnerwerkstätten günstigere Reparaturpauschalen ausgehandelt. Deswegen belohnen sie Kunden in Werkstatttarifen mit bis zu 20 Prozent Preisrabatt. Werkstattbindung bedeutet: Bei Kaskoschäden darf der Versicherungsnehmer nicht frei wählen, wo er sein Auto reparieren lässt. Er muss das Auto in die von der Versicherung vorgegebene Werkstatt bringen. Wem es egal ist, in welcher Werkstatt sein Auto repariert wird, kann sich ruhig auf die Werkstattbindung einlassen.
Antworten zur Autoversicherung im Chat
Was unterscheidet eigentlich Teilkasko von Vollkasko? Gibt es eine Regel, ab welchem Fahrzeugalter eine Vollkaskoversicherung überflüssig ist. Warum müssen Senioren mehr für die Autoversicherung zahlen als jüngere Fahrer. Antworten auf diese und viele weitere Fragen haben die Finanztest-Experten Beate-Kathrin Bextermöller und Michael Sittig im jüngsten Chat zur Autoversicherung auf test.de gegeben.
Jetzt freischalten
Wie möchten Sie bezahlen?
- kauft alle Testprodukte anonym im Handel ein,
- nimmt Dienstleistungen verdeckt in Anspruch,
- lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
- ist vollständig anzeigenfrei,
- erhält nur rund 10 Prozent ihres Etats als öffentlichen Zuschuss.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (24)
weitere Kommentare anzeigen