Seit Jahresbeginn 2002 müssen Autohändler auch für Gebrauchtwagen eine Gewähr von mindestens einem Jahr übernehmen. Hat das gebrauchte Auto einen klaren Mangel, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen. Viele Händler versuchen die Kundenrechte auszuhebeln. „Gekauft wie besehen – Umtausch ausgeschlossen“, heißt ihre Devise. Das ist illegal. Lehnt der Händler die Gewährleistung ab, gilt der gesetzliche Standard: zwei Jahre Garantie.
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