Auszeit vom Beruf: Nix wie weg
Einmal unter Palmen die Seele baumeln lassen, eine Doktorarbeit schreiben oder sich ganz der Familie widmen. Immer mehr Arbeitnehmer träumen von der großen Pause.
„Das Jahr in den USA war eine tolle Erfahrung“, schwärmt Heike van Laak. Die Pressesprecherin der Stiftung Warentest ging 2001 für ein Jahr mit ihrer Familie in die Vereinigten Staaten. „Ich konnte dem Alltagstrott entfliehen und neue Energie tanken.“ Ihr Chef war einverstanden und der Langzeiturlaub wurde ohne Probleme genehmigt.
Auf die Details kommt es an
Seit den 90er Jahren etabliert sich der befristete Ausstieg vom Job im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft. In einer Umfrage des Personaldienstleisters Career Company (inzwischen HR Gardens) im Jahr 2001 gaben 25 Prozent der befragten deutschen Unternehmen an, dass sie so genannte Sabbaticals anbieten. Vorreiter sind Firmen wie BMW, Siemens oder Hewlett Packard. Sie wollen so ihre Mitarbeiter motivieren und enger an sich binden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Freistellung haben die Aussteiger nicht. Das Sabbatical muss durch eine Betriebsvereinbarung oder durch einen individuellen Vertrag zwischen Chef und Mitarbeiter vereinbart werden.
In diesem Vertrag sollten die beiden Parteien die Modalitäten möglichst genau regeln. Schließlich geht es nicht nur darum, wie lange das Sabbatical dauern soll. Wichtig ist auch, ob der Aussteiger bei seiner Rückkehr wieder auf die alte oder nur eine vergleichbare Position gesetzt wird, welche Folgen Erkrankungen während der Auszeit haben oder inwieweit Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen.
Die Finanzierung der großen Pause funktioniert ganz unterschiedlich. Interessant sind so genannte Arbeitszeitmodelle, bei denen der Aussteiger über einen bestimmten Zeitraum in der Firma Zeit oder Geld anspart, und im Anschluss daran in den bezahlten Urlaub geht. Er liegt dann ein Jahr unter Palmen und bekommt weiterhin jeden Monat sein Gehalt auf das Konto.
Bei Siemens erhalten diese Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren mit einem geringeren Bruttolohn. Wer etwa sechs Monate aussteigen will, verdient drei Jahre lang nur 83 Prozent seines ursprünglichen Gehalts, bezieht dafür aber dieses gekürzte Gehalt auch in der Auszeit. Ähnlich bei BMW. Dort wird das Jahresgehalt für jeden ausgesetzten Monat um ein Zwölftel gekürzt.
Nach vergleichbaren Modellen können auch Lehrer ein Sabbatjahr einlegen. Die Details regeln die Landesbehörden. Der Antrag ist auf dem Dienstweg über die Schule zu stellen.
Die Rente bleibt sicher
Der Vorteil dieser Modelle liegt nicht nur in der finanziellen, sondern auch in der sozialen Absicherung während der Auszeit. Da die Gehaltszahlungen weiterlaufen, fließen auch die Sozialbeiträge weiter in die gesetzliche Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. „Die Beiträge sind nur entsprechend niedriger“, erklärt Stefan Braatz von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).
Das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi-Gesetz) fordert, dass die Freistellung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt. Auch muss das Gehalt während Ansparphase und Freistellung mehr als 400 Euro betragen.
Gibt es kein solches Arbeitszeitmodell, muss der Aussteiger unbezahlten Urlaub nehmen. Doch auch in solchen Fällen gibt es Unternehmen, die ihren Angestellten bei der Finanzierung unter die Arme greifen. Heike van Laak zum Beispiel bekam von ihrem Arbeitgeber ein zinsgünstiges Darlehen.
Neben der Frage der Finanzierung gibt es bei dieser Variante aber noch andere Probleme. „Durch unbezahlten Urlaub können Lücken in der Rentenversorgung entstehen“, warnt der BfA-Mann Braatz. So können Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt werden, zum Verlust des Anspruchs auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente führen.
Wer eine unbezahlte Auszeit nehmen will, sollte sich deshalb bei der BfA beraten lassen, ob für diese Zeit eine freiwillige Versicherung sinnvoll ist. In diesem Fall ist der Mindestbeitrag von derzeit 78 Euro pro Monat zu zahlen.
Krankheit im Ausland
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung kann der unbezahlte Urlaub Probleme bringen, denn die Mitgliedschaft bleibt nur noch für einen Monat bestehen. Für die Zeit danach kann man sich aber freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichern.
„Hat der Betreffende keine oder nur geringfügige Einnahmen, erfolgt die Bemessung der Beiträge anhand fiktiver Mindesteinnahmen von derzeit knapp 800 Euro“, erklärt Udo Barske vom AOK-Bundesverband. Da der Arbeitnehmerzuschuss in dieser Zeit entfällt, zahlt der Aussteiger je nach Kasse monatlich etwa zwischen 94 und 126 Euro.
Wer sein Sabbatical unter Palmen verbringt, muss noch mehr beachten. „Solange sich der Betroffene im Ausland aufhält, ruht der Anspruch auf Leistung aus der Krankenversicherung“, warnt Barske. Ausnahmen gibt es nur beim Aufenthalt in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder Ländern mit Leistungsaushilfe-Abkommen.
In den anderen Fällen hilft eine private Versicherung. Sabbatnehmer sollten sich aber bei der gesetzlichen Kasse über die Bedingungen für ihre Rückkehr beraten lassen. Heike van Laak hatte diese Probleme nicht, da sie in den USA bei ihrem Mann, der dort arbeitete, mitversichert war.
Trotz Papierkrieg – die meisten Aussteiger haben es nicht bereut. Heike van Laak würde jederzeit wieder eine Auszeit nehmen. Wohin diesmal? Vielleicht Asien.
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