18.03.2003

Auszeit vom Beruf: Nix wie weg

Interview: Für jeden geeignet

Auszeit vom Beruf Meldung
Arbeitszeitexperte Dr. Andreas Hoff

Dr. Andreas Hoff ist einer der Gründer der Arbeitszeit­beratung Dr. Hoff Weidinger Herrmann in Berlin und ­Experte für Zeitarbeitsmodelle. Finanztest sprach mit ihm über seine Erfahrungen mit Sabbatjahren.

Finanztest: Wer kann eine Auszeit ­nehmen?

Hoff: Grundsätzlich jeder Arbeitnehmer aus jeder Branche.

Finanztest: Welche Vereinbarungen ­sollte der Arbeitnehmer mit seinem ­Arbeitgeber vertraglich festlegen?

Hoff: Wichtig ist vor allem, dass das Arbeitsverhältnis während des Sabbaticals aufrechterhalten wird. Je länger der Langzeiturlaub ist, desto unrealistischer ist es, auf genau denselben Arbeitsplatz zurückzukehren – aber eine gleichwertige Position am selben Ort sollte man sich schriftlich zusichern lassen. Auch sollten die Parteien regeln, was bei ­einer Insolvenz des Arbeitgebers mit der Zeit oder dem Gehalt passiert, das in der Firma für den Langzeiturlaub angespart wurde.

Finanztest: Ist die Auszeit gesetzlich ­geregelt?

Hoff: Der öffentliche Dienst ist hier privilegiert. Ansonsten gibt es keinen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern auf Sabbaticals. Seit 1998 ermöglicht allerdings das „Flexi-Gesetz“ auch Langzeiturlaube bei fortgezahltem Entgelt.

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