Interview: Für jeden geeignet
Dr. Andreas Hoff ist einer der Gründer der Arbeitszeitberatung Dr. Hoff Weidinger Herrmann in Berlin und Experte für Zeitarbeitsmodelle. Finanztest sprach mit ihm über seine Erfahrungen mit Sabbatjahren.
Finanztest: Wer kann eine Auszeit nehmen?
Hoff: Grundsätzlich jeder Arbeitnehmer aus jeder Branche.
Finanztest: Welche Vereinbarungen sollte der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vertraglich festlegen?
Hoff: Wichtig ist vor allem, dass das Arbeitsverhältnis während des Sabbaticals aufrechterhalten wird. Je länger der Langzeiturlaub ist, desto unrealistischer ist es, auf genau denselben Arbeitsplatz zurückzukehren – aber eine gleichwertige Position am selben Ort sollte man sich schriftlich zusichern lassen. Auch sollten die Parteien regeln, was bei einer Insolvenz des Arbeitgebers mit der Zeit oder dem Gehalt passiert, das in der Firma für den Langzeiturlaub angespart wurde.
Finanztest: Ist die Auszeit gesetzlich geregelt?
Hoff: Der öffentliche Dienst ist hier privilegiert. Ansonsten gibt es keinen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern auf Sabbaticals. Seit 1998 ermöglicht allerdings das „Flexi-Gesetz“ auch Langzeiturlaube bei fortgezahltem Entgelt.
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