15.05.2012

Außergewöhnliche Belastungen: Steuerabzug für den Schirm gegen Elektrosmog

Außergewöhnliche Belastungen Meldung

Eine Frau, die ihre Wohnung gegen Elektrosmog abschirmen ließ, hatte vor dem Finanzgericht Köln Erfolg. Sie kann die 17 075 Euro für die Umbauten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Die Richter erkannten ihre Belege als Nachweise für notwendige Krankheitskosten an. Eine Ärztin hatte attestiert, dass die Frau aufgrund von Elektrosmog Migräne und Tinnitus bekam. Ein Ingenieurbüro bestätigte, dass die Belastung in ihrer Wohnung durch Mobilfunk-Basisstationen besonders auffällig ist.

Ein Gutachten vom Amtsarzt oder dem medizinischen Dienst der Krankenkasse darf das Finanzamt für solche Umbauten nicht fordern. Nur für medizinische Hilfsmittel, die auch Gesunde im täglichen Leben brauchen, wie ein Bett oder für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen ist ein amtsärztliches Gutachten nach den jüngsten Gesetzesänderungen Vorschrift.

Die Kosten von 17 075 Euro darf das Finanzamt nur um die zumutbare Belastung kürzen. Das sind im Fall der Frau 3 094 Euro, 4 Prozent ihrer Einkünfte (Az. 10 K 290/11).

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