Für Urlauber lohnt es sich, die Auslandsreise-Krankenversicherung zu überprüfen: Viele Versicherer bieten neue Tarife mit besserem Schutz. Nach jahrelanger Kritik von Finanztest haben ADAC, DFV, UKV, Ergo, Huk-Coburg und andere Anbieter reagiert. Das zeigt der aktuelle Test von 46 Jahresverträgen für Einzelpersonen und Familien.
Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuelleren Test: Auslandsreise-Krankenversicherung.
Neue Tarife mit besserem Schutz
Beispiel ADAC: Der Versicherer – oft für unzureichende Bedingungen kritisiert – hat alle Reisetarife komplett überarbeitet und bietet jetzt guten Schutz. Nun zahlt er unbegrenzt, solange ein Patient im Ausland im Krankenhaus liegt. Vorher war nach 120 Tagen Schluss. Behandlungen von psychischen Erkrankungen im Urlaub sind nicht mehr generell ausgeschlossen. Auch DFV, Huk-Coburg und UKV bieten sehr gute Tarife. Die HanseMerkur überzeugte schon im vergangenen Jahr mit sehr gutem Schutz und hat ihre Stellung gehalten. Fast alle Unternehmen haben jetzt auch Tarife ohne Selbstbehalt im Angebot. Viele bieten kundenfreundlichere Regeln für den Krankenrücktransport nach Hause an. Ergo und DFV kommen neuerdings auch für mehr Hilfsmittel auf. Sie bezahlen jetzt zum Beispiel Krücken oder einen Rollstuhl, wenn Versicherte nach einem Unfall darauf angewiesen sind.
Notwendiger Ferienschutz
In Deutschland versichern sich derzeit fast 23 Millionen Menschen mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung im Urlaub und bei sonstigen Auslandsaufenthalten. Aus gutem Grund: Mit einer privaten Versicherung schützen sie sich und ihre Familie vor den Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland. Ist im Ausland eine angemessene Behandlung nicht möglich, übernehmen viele private Versicherer den Krankenrücktransport nach Hause.
Auch für Reisen innerhalb Europas
Selbst in europäischen Urlaubsländern passiert es häufig, dass gesetzlich Versicherte wie Privatpatienten behandelt werden. Etwa dann, wenn sie vom Hotelpersonal, Taxifahrer oder Touristenbüro zu Privatärzten geschickt oder vor der Behandlung im Krankenhaus nicht nach ihrer Versicherungskarte gefragt werden. In solchen Fällen müssen sie die Rechnung selbst bezahlen. Das kann sehr teuer werden. Private Auslandsreise-Krankenversicherer springen dann ein.
Unruhen im Urlaubsland
Wer einen Vertrag abschließt, sollte auf die Versicherungsbedingungen achten. Deshalb bewertet Finanztest ihre Kundenfreundlichkeit und Klarheit. Eine der bewerteten Klauseln: die „Kriegsklausel“. Sie ist wegen der politischen Umbrüche in Nordafrika und im Nahen Osten zurzeit besonders interessant. Die meisten Versicherer knüpfen den Krankenversicherungsschutz für das Urlaubsland an die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes: Hat die Behörde für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen und reisen Urlauber trotzdem ein, sind sie in der Regel nicht mehr versichert. Nur im Tarif „RD“ aus dem Hause Ergo und in den Tarifen der Düsseldorfer und Nürnberger gibt es keine Beschränkungen. Hier sind Versicherte im Ausland immer krankenversichert – auch wenn dort demonstriert wird oder Krieg herrscht.
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