Für Dividenden aus Aktien und Aktienfonds bleibt alles wie bisher. Ausländische Anleger zahlen meist Quellensteuer und erhalten auf Antrag im Anlegerland Ermäßigung. Den Rest können sie sich in ihrer Steuererklärung anrechnen lassen. Diese Sätze gelten in den wichtigsten Anlegerländern (in Prozent):