Zurück zum Artikel

Dividendensteuer

30.08.2005
Für Dividenden aus Aktien und ­Aktienfonds bleibt alles wie bisher. Ausländische Anleger zahlen meist Quellensteuer und erhalten auf ­Antrag im Anlegerland Ermäßigung. Den Rest können sie sich in ihrer Steuererklärung anrechnen lassen.
Diese Sätze gelten in den wichtigsten Anlegerländern
(in Prozent):
 
Land Quellensteuer Ermäßigung Fußnote Anrechenbar Fußnote
Belgien 25     10     15    
Dänemark 25     10     15    
Finnland 15     -     15    
Frankreich 25     10     15    
Griechenland 45     20     25    
Großbrit. –     –     –    
Irland –     –     –    
Italien 27     12     15    
Luxemburg 25     10     15    
Niederlande 25     10     15    
Österreich 25     10     15    
Portugal 25     10     15    
Schweden 30     15     15    
Schweiz 35     20     15    
Spanien 25     10     15    
  • Fußnote 1 Auf Antrag im Ausland.
  • Fußnote 2 In der Steuererklärung in Deutschland.
Zurück zu: Startseite Meldung