17.07.2012

Ausbildungskosten: Neue Chancen

Immer neue Steuerzahler klagen vor dem Bundesfinanzhof, weil sie für ihre erste Ausbildung oder ihr erstes Studium vorab entstandene Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen wollen. Der Gesetzgeber hatte dem im vergangenen Jahr rückwirkend ab dem Jahr 2004 einen Riegel vorgeschoben. Jetzt sind die Finanzrichter wieder dran:

  • Ein Jurist, der 2004 und 2005 studierte, streitet um mehr als 9 000 Euro Ausgaben für seinen zweiten Haushalt am Studienort. Er will die Miete und die Nebenkosten absetzen (Az. VIII R 22/12).
  • Ein Manager will, dass das Finanzamt 12 575 Euro für sein Managementstudium im Jahr 2007 anerkennt. Er studierte, nachdem er als Beamtenanwärter zweimal die Abschlussprüfung nicht bestanden hatte (Az. VI R 61/11).
  • Eine Pilotin macht 18 874 Euro für die Ausbildung zur Verkehrsflugzeugführerin geltend. Fraglich ist, ob ihre Ausbildung davor – zur Flugbegleiterin – als erste Ausbildung zählt (Az. VI R 6/12).

Tipp: Lehnt das Finanzamt Ihre Kosten ab, legen Sie Einspruch ein und verweisen Sie auf die anhängigen Klagen.

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