28.12.2010

Auktionsportale für Zahnersatz : Zahnärzte im Wettbewerb

Auktionsportale für Zahnersatz sind laut Bundesgerichtshof rechtens. Bei dem Urteil ging es um das Internetportal „2te-zahnarztmeinung.de“. Dort stellen Patienten ihren Kostenplan ein. Dann geben andere Zahnärzte Gebote ab. Die Patienten entscheiden, ob sie den Arzt wechseln (siehe Test: Auktionsportale für Zahnersatz: Gute Zähne, kleine Preise aus test 06/2006).

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice