Auktionsportale für Zahnersatz sind laut Bundesgerichtshof rechtens. Bei dem Urteil ging es um das Internetportal „2te-zahnarztmeinung.de“. Dort stellen Patienten ihren Kostenplan ein. Dann geben andere Zahnärzte Gebote ab. Die Patienten entscheiden, ob sie den Arzt wechseln (siehe Test: Auktionsportale für Zahnersatz: Gute Zähne, kleine Preise aus test 06/2006).
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