So sind wir vorgegangen
Beratung zu individuellen Gesundheitsleistungen: Gegenstand der Prüfung war der Umgang von Augenärzten mit der Glaukomfrüherkennung, einer privat zu zahlenden individuellen Gesundheitsleistung (IGeL). Im Januar / Februar 2008 suchten 12 geschulte Testpersonen zwischen 25 und 60 Jahren 24 exemplarisch ausgewählte Praxen in Berlin auf. Im Mittelpunkt der Prüfung standen die fachliche Beratung der Ärzte zur Glaukomfrüherkennung sowie die Gestaltung des Behandlungsvertrags bei Untersuchungsdurchführung.
Die Testpersonen besuchten die Augenarztpraxis als Erstpatienten und nahmen aufgrund einer leichten oder mittleren Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Alterssichtigkeit eine Kontrolluntersuchung in Anspruch, die die Krankenkasse zahlt. Sie ließen sich zusätzlich zur Glaukomfrüherkennung beraten, entweder nach einem entsprechenden Angebot von Arzthelferin oder Arzt oder durch eigene Nachfrage. Wenn die Ärzte Früherkennungsuntersuchungen empfahlen, ließen die Testpersonen diese durchführen. Die Abläufe dokumentierten sie in einem Erhebungsbogen. Zwei Experten der Augenheilkunde bewerteten die fachliche Aufklärung der Ärzte zum Erkrankungsrisiko, über Nutzen und Grenzen der Glaukomfrüherkennung sowie über die verschiedenen notwendigen Untersuchungen. Eine Rechtsexpertin prüfte die Vertragsabschlüsse.
Bewertung der Glaukomfrüherkennung: Auch die wissenschaftlich gesicherte Qualität (Evidenz) für einen Nutzen der Glaukomfrüherkennung als Reihenuntersuchung für Gesunde wurde geprüft. Basis war eine systematische Literaturanalyse. Bewertet wurde u. a., ob die Untersuchungen zur Früherkennung eines Glaukoms einzeln oder in Kombination eine Glaukomerkrankung mit Sicherheit nachweisen oder schwere Spätfolgen des Glaukoms verhindern können. Als „wenig geeignet“ gelten Untersuchungen, deren Nutzen unsicher ist, die aber nur ein geringes Risiko bergen.
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