Wer Nachahmerpräparate wählt, kann beim Medikamentenkauf kräftig sparen. Bei rezeptpflichtigen Mitteln wird die Zuzahlung durch gezielte Arzneiauswahl gemindert.
Die Reizworte lauten „Praxisgebühr“ und „Zuzahlung“ – die Gesundheitsreform hat beim Bürger für Verdruss gesorgt. Die Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente belastet viele Haushaltskonten. Früher preiswerte Mittel, vom Arzt verordnet, sind zum Teil wesentlich teurer geworden. Das bestätigt das aktuelle Meinungsbild: Über 80 Prozent der Bundesbürger glauben, dass Medikamente in Deutschland zu teuer sind.
Das stimmt nicht in jedem Fall, aber häufig doch: So gibt es jetzt zum Beispiel kein rezeptpflichtiges Arzneimittel mehr, das den zuzahlungspflichtigen Patienten weniger als 5 Euro kostet. Beispiel Beruhigungsmittel Diazepam, 5 mg, 20 Tabletten: Dieses Arzneimittel war noch im letzten Jahr als Generikum (Nachahmerpräparat) zum Apothekenverkaufspreis von 1 Euro (!) erhältlich. Ohne dass der Hersteller seinen Preis verändert hätte, erhöhte die Gesundheitsreform den Apothekenverkaufspreis plötzlich um nahezu 900 Prozent. Heute muss die Krankenkasse für die Packung 10,03 Euro bezahlen und der Patient 5 Euro zuzahlen.
Honorar für den Apotheker
Diese Entwicklung ist gewollt. Die Apotheker erhalten nun für jedes abgegebene verschreibungspflichtige Medikament 3 Prozent vom Einkaufspreis sowie ein preisunabhängiges Abgabehonorar („Beratungshonorar“) von 8,10 Euro (bei gesetzlichen Krankenkassen minus 2 Euro Rabatt). Teure Präparate ab einem Preisniveau von etwa 28,50 Euro sind dagegen für die Kassen billiger geworden – und das betrifft den größten Anteil aller verordneten Mittel. Bei teuren Präparaten verringert sich jetzt die Handelsspanne – ein gewünschter Effekt, um den Anreiz für Apotheker zu senken, teure Mittel zu bevorzugen. Deshalb verdient er jetzt an solchen Mitteln mehr, die vor der Reform preiswert waren, an den teuren weniger.
Patienten zahlen mehr selbst
Für manche Patienten werden bestimmte Arzneimittel von den Kassen zum Teil nur noch zu stark eingegrenzten Bedingungen oder überhaupt nicht mehr erstattet (siehe Wann Kassen was bezahlen). Aus der Kassenerstattung wurden zum Beispiel milde Herzmittel (mit Weißdorn), leichte Beruhigungsmittel, bestimmte Prostatapräparate (wie Prosta Fink forte, 80 Kapseln, 40,76 Euro) oder Balneo- und Harnstoffmittel für die Haut herausgenommen. Solche Präparate gehen ins Geld, besonders dann, wenn die Patienten auf Markennamen oder Originalpräparate fixiert sind: 100 Milliliter Crataegutt-Herztropfen kosten zum Beispiel 20,35 Euro oder 400 Milliliter Linola Fett N Ölbad 15,73 Euro.
Für Kassen 1,4 Milliarden weniger
Viele Patienten müssen nun auch Arzneimittel wie das bekannte Ginkgo-Präparat Tebonin forte 40 mg selbst kaufen. Früher war es das umsatzstärkste verordnete „grüne“ Präparat zum Beispiel bei Durchblutungsstörungen oder Schwindel (bei Demenz darf es allerdings weiter verordnet werden): 200 Tabletten kosten laut Lauer-Taxe, dem Medikamentenpreisverzeichnis für Apotheken, 48,95 Euro. Sinupret forte gegen Schnupfen und Nasennebenhöhlenentzündung, von uns als „wenig geeignet“ eingestuft, zählte früher ebenfalls zu den am meisten verordneten Heilmitteln. Nun ist es aus eigener Tasche zu bezahlen: 100 Dragees 15,95 Euro.
Der Kunde murrt, bei den Krankenkassen gibt es indes zufriedene Gesichter – vor allem nach der Halbjahresbilanz zur Gesundheitsreform. Denn das Gesetzespaket zeigt Wirkung. Die Ausgaben für Arzneimittel machen den größten Teil bei den Einsparungen der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Für Pillen und Pasten mussten die Krankenkassen im ersten Halbjahr 2004 insgesamt 1,4 Milliarden Euro weniger ausgeben als im ersten Halbjahr 2003. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen bezahlten in den alten Bundesländern elf Prozent und in den neuen sogar 15,8 Prozent weniger für Medikamente als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bei der Barmer, bei der DAK und der Techniker Krankenkasse waren es rund zehn Prozent weniger.
Das liegt vor allem an den höheren Zuzahlungen für die Versicherten, aber auch daran, dass die Kassen nicht rezeptpflichtige Medikamente grundsätzlich nicht mehr übernehmen. Während ihr Umsatz insgesamt zurückgegangen ist, stieg der Anteil der Arzneien, die von Kunden aus eigener Tasche bezahlt werden. Durch die Änderung bei der Zuzahlung sowie Ausgrenzung vieler rezeptfreier Mittel aus der Erstattung sind die Patienten mit einem Drittel an den Einsparungen beteiligt.
Bis zu 80 Prozent sparen
Deshalb kommt es jetzt für Patienten und Apothekenkunden darauf an, beim Medikamentenkauf zu sparen. Die Tabellen zeigen viel Sparpotenzial, teilweise bis zu 80 Prozent. Wir haben die Preise wichtiger rezeptpflichtiger Arzneimittel und auch von Medikamenten zur Selbstmedikation aufgelistet. Dem teuren Originalprodukt oder Markenpräparat stehen die preiswertesten Angebote von Nachahmermitteln, so genannten Generika, gegenüber.
Generika sind patentfreie Arzneimittel und bei gleicher Qualität erheblich günstiger als das Original. So kostet zum Beispiel das Schnupfenmittel Otriven 0,1 % Dosierspray (mit Konservierungsmitteln) 4,52 Euro, die vergleichbaren Nasentropfen AL 0,1 % schlagen aber nur mit 1,98 Euro zu Buche. Cromo Pharm Augentropfen gegen allergische Erkrankungen kosten laut Lauer-Taxe 19,99 Euro, Croma AT 1A Pharma dagegen nur 4 Euro: Das bedeutet 80 Prozent Preisdifferenz!
Die Zuzahlung mindern
Auch bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln macht sich Preisbewusstsein bezahlt, wenn auch weniger als in der Selbstmedikation. Hier kann der Patient die Zuzahlung senken. Zur Erinnerung: Er muss 10 Prozent des Preises zuzahlen, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel, in jedem Fall aber nicht mehr als das Mittel kostet. In den Tabellen steht bei rezeptpflichtigen Medikamenten neben dem Preis, den die Kasse bei einer ärztlichen Verordnung zahlt, die Zuzahlungssumme für den Patienten.
Beispiele: Kostet ein Medikament 20 Euro, ist für die Zuzahlung der Mindestanteil von 5 Euro zu leisten. Für ein 75-Euro-Medikament beträgt die Zuzahlung 10 Prozent vom Preis, also 7,50 Euro. Und bei einem Medikament für 120 Euro ist die Zuzahlung auf den Maximalanteil von 10 Euro begrenzt.
20 Filmtabletten des Antibiotikums Ciprobay 750 von Bayer kosten zum Beispiel 169,26 Euro, als Generikum von Mevit 91,13 Euro. Hier spart die Kasse deutlich, der Patient allerdings nur knapp einen Euro Zuzahlung.
Es gibt jedoch rezeptpflichtige Arzneimittel, bei denen die Patienten mehr zahlen müssen als nur die Zuzahlung. Das betrifft Medikamente aus Arzneimittelgruppen, die im Preis gedeckelt wurden, das heißt: Für sie gelten Festbeträge. Der Festbetrag ist in der gesetzlichen Krankenversicherung der Arzneimittelhöchstpreis. Übersteigt ein Medikament diese Preisgrenze, muss der Patient die Mehrkosten selbst tragen, wenn er genau dieses Mittel weiterhin nehmen möchte, muss oder soll. Beträgt der Höchstpreis, den die Kasse erstattet, zum Beispiel 100 Euro und kostet das Medikament tatsächlich 115 Euro, dann bezahlt der Patient die Differenz von 15 Euro selbst.
Zu den Medikamenten mit Festbetragsregelung gehören die umsatzstärksten aus Indikationsgruppen, die vor allem für Chroniker mit Bluthochdruck, Diabetes oder erhöhten Cholesterin- und Blutfettwerten wichtig sind.
Schon vor der Gesundheitsreform wurden am häufigsten Cholesterin- und Blutdrucksenker sowie Magenmittel verordnet: Ihr Apothekenumsatz liegt meist weit über der Milliarden-Euro-Grenze. Es sind die Blockbuster, die Umsatzgiganten der Branche. Für 14 Millionen Packungen Cholesterin senkender Mittel, die Lipidsenker, werden pro Jahr rund 1,6 Milliarden Euro ausgegeben. Das ganz große Geld am Pharmamarkt fließt für die Hersteller also über den Rezeptblock.
Apothekenpreise bleiben fest
Durch die Gesundheitsreform sind preisgünstige Nachahmerpräparate auf dem Vormarsch, Mittel, die auf den Markt kommen, wenn der Patentschutz für den Erstanbieter abgelaufen ist. Auch durch das Ende der Preisbindung in Apotheken für Selbstmedikationsmittel sollte Preisdruck entstehen. Doch die Hoffnung auf Preissenkungen hat sich hier bislang kaum erfüllt. Die Apotheken verkaufen Selbstmedikationsmittel meist weiter nach dem offiziellen Preisverzeichnis. Preissenkungen durch frei kalkulierte Medikamentenpreise sind höchst selten – von gelegentlichen „Lockvogelangeboten“ einmal abgesehen.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen