Alles, was erlaubt ist: In der EU dürfen Lebensmittelhersteller rund 2 700 Aromen verwenden. Die riesige Auswahl an Geschmacksaufpeppern wird auch kräftig genutzt. Der Griff in die Aromakiste ist für den Konsumenten unüberschmeckbar. Von der Gulaschsuppe bis zum Apfelfruchtsaftgetränk: Fast jedes fünfte Essen oder Getränk ist aromatisiert. Die Zusatzstoffe sorgen für gleichbleibenden oder stärkeren Geschmack. Konstanz das ganze Jahr über: Egal ob die Äpfel des Fruchsaftgetränks aus Südtirol oder Südafrika stammen.
test erklärt zum Beispiel, warum es für Zunge und Nase fast unmöglich ist, künstliche, naturidentische oder natürliche Zusatzstoffe voneinander zu unterscheiden.
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