Arbeitsrecht: Keine Mogeleien

test 04/2009

Dass eine Kassiererin wegen 1,30 Euro entlassen wurde, weil sie unerlaubt Pfandbons eingelöst hatte, sorgte für Schlagzeilen. Dabei urteilen Arbeitsgerichte bei leichtem Diebstahl schon seit Jahren knallhart. Beispiele:

  • Ein einziges Brot brachte einem Bäcker, der bereits 31 Jahre im Betrieb war, das Aus (LAG Nürnberg, Az. 7 Sa 182/07).
  • Ein Arbeitnehmer hatte Aluminiumreste mitgenommen und verkauft (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 5 Sa 341/05).
  • Ein Mitarbeiter ließ neun private Briefe durch die Frankiermaschine laufen (Arbeitsg. Frankfurt/M. Az. 22 Ca 966/06).
  • Eine Mitarbeiterin hatte drei Fischbrötchen genommen, die abgelaufen waren und entsorgt werden sollten (Arbeitsg. Frankfurt/Main, Az. 7 Ca 8861/07).

Wichtig: Ob es große Beträge oder nur wenige Euro sind, ist zweitrangig. Für die Gerichte zählt der massive Vertrauensbruch. Ähnlich ist es bei Mogeleien bei der Arbeitszeit oder bei den Spesen.

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